Eingriff in demokratischen Wettbewerb
Die AfD schickte einen ihrer Anwälte in die Anhörung: Der Jurist und AfD-Rechtsanwalt Christian Conrad warnte vor einem Parteiverbotsverfahren, wenn Unsicherheiten bestehen. "Die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen eine Partei, die nicht verfassungswidrig ist, ist selbst verfassungsfeindlich", sagte er. Vor Beginn der Anhörung trat Conrad bei einer AfD-Pressekonferenz auf. Conrad wies darauf hin, dass der Antrag für die Regierung rechtlich nicht bindend ist. "Das heißt, das ist allenfalls ein politischer Auftrag", sagte er. Am Ende gehe es nicht um ein Prüfverfahren, sondern um ein Parteiverbotsverfahren, betonte er. Man ziehe in den Kampf.
Rassistisches Weltbild
Der Jurist Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte warf der AfD ein rassistisches und nationalvölkisches Weltbild vor. "Die AfD zielt auf die Beseitigung der demokratischen Grundordnung ab", sagte er. Ein Parteiverbotsverfahren habe hohe Hürden, so Cremer. "Im Fall der AfD sehe ich sie als erfüllt an." Kathrin Groh von der Universität der Bundeswehr sagte, die AfD schüre Angst und Vergeltungswünsche in der Gesellschaft. Zur Frage, ob sich ein Verbotsantrag gegen die Bundespartei oder gegen einzelne Landesverbände richten sollte, sagte sie, dass ein isolierter Antrag gegen einen Landesverband wohl schneller zu einem Ergebnis führen könnte.
Gefährdung der Bundesrepublik
Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für öffentliches Recht an der Universität Würzburg, vertrat die Ansicht, dass für ein AfD-Verbotsverfahren ein wichtiges Kriterium erfüllt sei - die Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik. Er begründete das mit Forderungen der AfD nach einem Austritt aus der EU und zumindest von Teilen der Partei nach einem Austritt aus der Nato. Zudem pflege die AfD eine Nähe zu diktatorischen Systemen wie dem in Russland. Gegen ein Verbotsverfahren sprechen nach Einschätzung von Schwarz weder die Größe der AfD oder die mögliche Dauer des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.
So könnte es weitergehen
Thüringens Innenminister Georg Maier gehörte nicht zu den Anzuhörenden, äußerte sich aber am Rande des Landtags: "Im Bundesrat sortieren sich gerade Mehrheiten in Richtung eines möglichen Antrags auf ein AfD-Verbotsverfahren", sagte der SPD-Politiker. Er erwartet, dass die von Nordrhein-Westfalens CDU-Ministerpräsident Hendrik Wüst vorgeschlagene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung des verfassungsrechtlichen Umgangs mit der AfD noch in diesem Jahr zustande kommt. Damit sei ein erster Schritt gegangen. "So weit waren wir noch nie." Maier zählt seit langem zu den lautesten Befürwortern eines AfD-Verbotsverfahrens.