Andere Flagge für Deutschland? Ramelow schlägt neue Nationalhymne vor

Der frühere Ministerpräsident Thüringens äußert sich zur Nationalhymne sowie zur Flagge der Bundesrepublik - und erläutert seine ganz eigenen Vorstellungen. 

Linke-Politiker Bodo Ramelow. Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) regt eine Debatte über eine neue deutsche Nationalhymne sowie eine Abstimmung über die schwarz-rot-goldene Flaggenfarbe an. Er kenne viele Ostdeutsche, „die die Nationalhymne aus vielerlei Gründen nicht mitsingen“, sagte Ramelow der „Rheinischen Post“ (Freitag).

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Er würde daher gerne die „Kinderhymne“ des Dichters und Dramatikers Bertolt Brecht zur Abstimmung stellen. Die „Kinderhymne“ habe einen wunderbaren Text, sagte Ramelow, der aus Westdeutschland stammt und bis 2024 zehn Jahre lang Ministerpräsident in Thüringen war.

„Über die Passage, dass ein besseres Deutschland blühe, könnten wir Zugang zu einer gesamtdeutschen Hymne finden, die wir alle zusammen mit Freude singen könnten.“ Zugleich sagte Ramelow, er selbst singe die dritte Strophe der aktuellen Hymne mit Begeisterung, „weil ich sie einordnen kann“.

Der Linken-Politiker sprach sich zudem für eine Abstimmung über die Flagge der Bundesrepublik aus. Er wisse, dass Schwarz-Rot-Gold die Absage an totalitäre Strukturen sei, sagte Ramelow. Viele Menschen fremdelten aber mit der Nationalfahne.

„Ich würde das alles mit Artikel 146 zur Abstimmung stellen wollen, der ja besagt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald eine neue Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde.“

Ramelow hatte sich bereits vor wenigen Tagen in einem Interview mit dem Magazin „stern“ für eine Volksabstimmung über die Verfassung ausgesprochen und dies mit einem Fremdeln vieler Ostdeutscher mit dem bundesrepublikanischen System begründet.

1990 waren die neu gegründeten ostdeutschen Bundesländer nach dem damaligen Artikel 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik beigetreten. In Artikel 146 heißt es bis heute: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“