Eine Sommernacht, eine große Schlagerparty in der Rhön, Cannabis ist noch nicht erlaubt. Er habe, sagt der Security-Mitarbeiter, einen Funkspruch bekommen, es sei jemand am Kiffen. Er habe getan, was er tun müsse – „und die Person rausgeholt“. Warum er dann jetzt auf der Anklagebank sitzt, am Amtsgericht Bad Salzungen? Weil er getan haben soll, was er nicht nur hätte nicht tun müssen, sondern keinesfalls hätte tun dürfen – der Person einen Schlag versetzen, ins Gesicht, es soll Blut geflossen sein. Der Mann ist um die 60, hat fast sein ganzes Berufsleben mit Jobs im Sicherheitsdienst verbracht. Seine Statur entspricht dem Klischee.
Amtsgericht Bad Salzungen Schlager und ein Schlag ins Gesicht
Redaktion 12.03.2025 - 12:00 Uhr