Es ist schon so, wie der Verteidiger des Angeklagten sagt – dass „landläufig“ oft kein Unterschied gemacht wird zwischen „Führerschein“ und „Fahrerlaubnis“. Was möglicherweise der Grund dafür ist, dass sich ein Rentner aus Bad Salzungen jetzt am Amtsgericht Bad Salzungen verantworten muss, weil die Staatsanwaltschaft Meiningen ihm „mittelbare Falschbeurkundung“ vorwirft. Er soll vorgetäuscht haben, eine Fahrerlaubnis zu haben – die er nicht gehabt habe. Gegen den Strafbefehl, den er deshalb bekommen hat, hat er den Anwalt Einspruch einlegen lassen.