„Alpine Divorce“ Wenn ein Mann seine Partnerin am Berg alleine zurücklässt

Markus Brauer , aktualisiert am 20.03.2026 - 15:16 Uhr

Warum lassen Männer ihre Partnerin in der Wildnis im Stich? Was verbirgt sich hinter dem Social-Media-Trend „Alpine Divorce“? Rekonstruktion einer Tragödie.

Alpine Divorce: Dass der Mann seine (Berg-)Partnerin in der Wildnis alleine zurücklässt, kommt offenbar häufiger vor, als man denkt (Symbolfoto). Foto: Imago/Zoonar

Niemals solo unterwegs! Diese eiserne Regel gilt für das Wandern, Bergsteigen und Ski-Touren im Hochgebirge. Egal, wo. Egal, wann. IMMER!

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Eine Dreiergruppe ist eigentlich Pflicht. Einer kann beim Verletzten oder Verschütteten bleiben, der Dritte holt Hilfe. Denn: Über Leben und Tod entscheiden oft nur wenige Minuten.

Gipfelgrat zum Großglockner. Foto: Bachmann Elias/Tirol Werbung/dpa
Die Stüdlhütte auf 2802 Metern. Foto: Schwarz Jens/Tirol Werbung/dpa

Der Tag, an dem Kerstin G. am Großglockner starb

Rückblick: Im Januar 2025 will ein Paar gemeinsam den 3798 Meter hohen Gipfel des Großglockner, des höchsten Bergs Österreichs, besteigen. Mitten im Winter, eine an sich schon wagemutige Idee.

19. Februar 2026: Der Angeklagte Thomas P. sitzt im Saal im Prozess wegen grob fahrlässiger Tötung, nachdem seine Freundin im Januar 2025 am Großglockner erfroren war. Die Staatsanwaltschaft macht den Alpinisten für den Erfrierungstod der Frau verantwortlich. Foto: Expa/Erich Spiess/APA/dpa

Dann passiert das Unfassbare: Der 37-jährige Thomas P. lässt seine 33-jährige Partnerin bei der anspruchsvollen Tour über den Stüdlgrat zurück. Er geht einfach alleine weiter. Kerstin G. erfriert in der Nacht bei eisigen Temperaturen.

Im Februar 2026 verurteilt das Landgericht Innsbruck Thomas P. wegen grob fahrlässiger Tötung zu fünf Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe. Inzwischen hat sein Anwalt Berufung gegen den Richterspruch eingelegt.

Der Fall hat weltweit für Aufsehen gesorgt und eine breite Debatte über Verantwortung, Geschlechterrollen und Sicherheit im Bergsport ausgelöst. Unfassbar: Kerstin G. war nicht die erste Partnerin, die Thomas P. bei einer Wanderung zurückgelassen hatte.

Auf dem Weg zum Gipfel sind einige Kletterpassagen zu bewältigen (Archivfoto).. Foto: Michael Gratz/dpa

„Der schlimmste Samstag meines Lebens“

Auch in den sozialen Netzwerken werden der Fall und das Urteil emotional diskutiert. Unter dem Begriff „Alpine Divorce“ berichten Nutzer auf TikTok, Reddit, Instagram und X von ähnlichen Situationen: Beim Wandern oder auf Bergtouren waren auch sie von ihren Partnern oder Begleitern zurückgelassen worden. Der Ausdruck ist dabei metaphorisch gemeint – im Sinne von alpiner Scheidung oder Trennung am Berg.

Ein Video der TikTokerin @EverAfterIya ging im Februar 2026 viral mit inzwischen mehr als 21 Millionen Aufrufen und über 231.000 Kommentaren. In dem Clip sieht ist nur ein Schatten von ihr zu sehen, sie weint und sagt: „Der schlimmste Samstag meines Lebens.“

Social-Media-Welle mit „Alpine-Divorce“-Erfahrungsberichten

Der Beitrag löste eine Welle ähnlicher Erfahrungsberichte aus. Viele Netznutzer schildern Situationen, in denen sie auf einer Wanderung plötzlich allein weitergehen oder den Rückweg antreten mussten – mitunter ohne Orientierung oder ausreichende Versorgung.

  • „Mein Ex-Mann hat mich in unseren Flitterwochen auf Santorini bei einer Wanderung zurückgelassen, weil er unbedingt zum Sonnenuntergang wollte“, schreibt eine Userin. „Da wusste ich: Ich habe den Falschen geheiratet.“
  • Einer anderen ist das gleich zweimal passiert: „Einmal in Neuseeland, einmal in Österreich beim Wandern. Das Muster war immer gleich: Druck machen, Stress aufbauen, Streit beginnen und mich dann wutentbrannt stehen lassen. Erst jetzt gibt es dafür einen Begriff.“
  • Eine junge Mutter schildert, wie sie mit ihren zwei kleinen Kindern in den Alpen bei einem Schneesturm allein zurückgelassen worden sei, weil ihr Partner voraus zur Hütte eilte: „Ich war in Sedona Arizona wandern. Es war unser drittes Date. Ich hatte das Gefühl, dass wir in die falsche Richtung gingen, also habe ich ihn ein paar Mal danach gefragt. Er hat sich sehr darüber aufgeregt, weil ich ihm nicht vertraute, dass er wusste, wo er hinging. Ich hatte Angst, mich zu verlaufen. Er ließ mich zurück und ich verirrte mich tatsächlich. Ich hatte keinen Handyempfang und kein Wasser mehr. Als ich zum Auto zurückkam, lachte er nur. Das war das letzte Mal, dass ich mit ihm gesprochen habe.“
Im Februar 2026 verurteilt das Landgericht Innsbruck Thomas P. wegen grob fahrlässiger Tötung zu fünf Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe. Foto: Matthias Röder/dpa

„An Alpine Divorce“: Short Story von Robert Barr

Der Begriff "Alpine Divorce" ist nicht neu. Neu ist nur seine Verwendung auf Social Media. Im Zuge des tragischen Todes von Kerstin G. ist der aus der Literatur entlehnte Ausdruck wiederbelebt worden.

Der Terminus stammt aus einer Kurzgeschichte von Robert Barr (1949-1912) aus dem Jahr 1893. Der in Schottland geborene kanadisch-britische Schriftsteller ist für seine Detektivgeschichten bekannt. In der kurzen Story „An Alpine Divorce“ erzählt er von einem Mann, der plant, seine Frau während einer gemeinsamen Reise in den Schweizer Alpen durch das Hinabstoßen in einen Abgrund zu töten.

Tipps vom Berg-Experten

In den sozialen Medien wird der Begriff nun in einem übertragenen Sinne für maskuline Egomanie und Rücksichtlosigkeit verwendet. Der Mann stellt die Bedürfnisse der Partnerin in Outdoor-Situationen hintenan und denkt nur an sich.

Auf Instagram erklärt Stefan Winter, Experte des Deutschen Alpenvereins (DAV), was das Urteil im Großglockner-Fall für die Bergsport-Community bedeutet:

Fünf Aspekte sind Winter dabei besonders wichtig:

  • Berge sind kein rechtsfreier Raum.
  • Umkehren am Berg ist Stärke.
  • Im Zweifel Notruf absetzen.
  • Immer Rettungsdecke und Biwak-Sack mitnehmen.
  • Der Erfahrenere passt sich an den Schwächeren an.

„Alpine Divorce“ kein harmloser „Schlussmach-Trend“

Nicht alle User*innen sind mit dem Begriff glücklich. Denn, so argumentieren sie, bei „Alpine Divorce“ handle es sich nicht um einen harmlosen „Schlussmach-Trend“, sondern um grobe Fahrlässigkeit und Rücksichtslosigkeit, die mit dem Tod enden könne und entsprechend strafbar sei – wie der Fall am Großglockner bewiesen hat.

Viele Frauen haben so eine (lebens(gefährliche) Demütigung bereits selbst erfahren (Symbolfoto). Foto: Imago/Zoonar

Das Erstaunen und die Anteilnahme darüber, wie unfassbar viele Frauen so eine (lebens(gefährliche) Demütigung bereits am eigene Leib erfahren haben, sind groß. Auch über das richtige Verhalten bei Wanderungen wird viel diskutiert. Dazu gehören: regelmäßig Pausen einlegen, rechtzeitig umkehren, genügend Energie zuführen, auf offiziellen Wanderwegen bleiben. Und das Wichtigste: den richtigen (Berg-)Partner wählen.