Die Verfassungsbeschwerde einer hochrangigen Bundeswehrsoldatin gegen einen disziplinarrechtlichen Verweis wegen ihres Online-Dating-Profils ist als unzulässig gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde am Mittwoch nicht zur Entscheidung an. Die Soldatin habe sie nicht umfassend genug begründet, entschied die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts.