Alkoholisiert im Firmenfahrzeug Unfall mit über drei Promille

Hackedicht kam am Dienstagvormittag ein 43-jähriger Autofahrer in Waldsachsen von der Straße ab und prallte im Graben gegen einen Wasserdurchlass. Der Mann flüchtete von der Unfallstelle und hinterließ ein totalbeschädigtes Firmenfahrzeug.

 
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Rödental - Bei der Integrierten Leitstelle des Rettungsdienstes lief kurz nach 11.30 Uhr ein Notruf über einen sogenannten „eCall“ auf. Dabei handelt es sich um ein automatisches Notrufsystem im Auto. Kurze Zeit später fanden Polizisten das verlassene Fahrzeugwrack neben der Straße „Schilligstück“. Vom Fahrer fehlte jede Spur.

Polizisten machten sich umgehend auf die Suche nach dem Unfallfahrer. Er hielt sich zu Hause in Waldsachsen auf. Für die Polizisten war offensichtlich, dass der 43-Jährige unter Alkoholeinfluss stand. Dennoch staunten die Beamten, als sie einen Wert von weit über drei Promille auf dem Display des Alkoholtests angezeigt bekamen.

Der Mann musste seinen Führerschein an Ort und Stelle bei den Polizisten abgeben. Bei dem Unfall zog er sich mittelschwere Verletzungen zu und kam deshalb mit dem Rettungswagen ins Klinikum. Dort musste er auch eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.

Wie sich bei der Unfallaufnahme herausstellte, war der Mann in der 30er Zone nach rechts von der Fahrbahn abgekommen, in den Straßengraben geraten und mit dem gemauerten Wasserdurchlass kollidiert. Durch den Aufprall brach die vordere rechte Achse des VW Caddy, zudem riss es den Motorblock aus der Verankerung. Die Feuerwehr Rödental sperrte die Unfallstelle ab und kümmerte sich um ausgelaufene Betriebsstoffe. Nachdem der Caddy abgeschleppt war, sollten rund drei Tonnen verunreinigten Erdreichs abgetragen werden. Die entstandenen Kosten und Unfallschäden belaufen sich insgesamt auf mindestens 25.000 Euro.

Neben der Unfallfahrt unter Alkoholeinwirkung muss sich der 43-Jährige unter anderem auch wegen Fahrerflucht strafrechtlich verantworten. Seinen Führerschein wird er laut Polizei für lange Zeit los sein. Zudem muss er mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.

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