Bonn (dpa/lby) - Die kriselnde Baywa hat sich Ärger mit dem Bundesamt für Justiz eingehandelt. Die Behörde hat dem Münchner Unternehmen wegen verspäteter Übermittlung seiner Geschäftszahlen an den Bundesanzeiger ein Ordnungsgeld von 2.500 Euro auferlegt, wie die Finanzaufsicht Bafin in Bonn mitteilte. Der Konzern hat demnach gegen Paragraf 325 des Handelsgesetzbuchs verstoßen.