Die Stipendiaten sind verpflichtet, das Medizinstudium beziehungsweise die Facharztausbildung zügig zu meistern und die Prüfungen möglichst in der Regelstudienzeit abzulegen. Sie verpflichten sich, alle praktischen Ausbildungsphasen und insbesondere das praktische Jahr im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zu absolvieren.
Wer ein Stipendium erhält, schlägt ein Fachgremium vor. Die Bewilligung erfolgt über das Landratsamt. Das Stipendium ist beim
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Büro der Landrätin
Stabsstelle Kreisentwicklung
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind ein Bewerbungsbogen, ein Lebenslauf, eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität und gegebenenfalls ein Empfehlungsschreiben beizufügen.