Ärger nach Unfall Wenn das Auto abgeschleppt wird

Von Cathrin Nicolai

Nach einem Unfall in den frühen Morgenstunden ist der Pkw einer Sonnebergerin nicht mehr fahrtüchtig. Als sie später ihren Wagen in der Werkstatt ihres Vertrauens abholen will, ist der nicht da. Und es folgt noch eine weitere, böse Überraschung.

 
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Ein Abschlepp-Fahrzeug vor der untergehendenden Sonne. Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

So schnell kann es gehen: Man ist nur einen Moment unaufmerksam und schon ist es passiert. Diese Erfahrung musste kürzlich auch eine Sonnebergerin machen. In den frühen Morgenstunden baut sie einen Unfall. Der geht zum Glück noch gut aus, aber das „Nachspiel“ bereitet ihr einige Sorgen.

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„Ich arbeite in Coburg und bin deshalb schon frühmorgens unterwegs“, erzählt sie. Auch an diesem bewussten Tag. Gegen 4.20 Uhr von Oberlind aus der Seitenstraße aus Richtung Kiesteich kommend, übersieht sie auf der Straße An der Müß in Richtung Ampelkreuzung ein von links kommendes Auto. Die beiden krachen zusammen. Polizei und Krankenwagen werden gerufen und rücken auch kurze Zeit später an. Die Daten werden aufgenommen und die Frau wird im Krankenwagen erstversorgt. Aber sie soll noch ins Krankenhaus. Bevor man sich auf den Weg macht, informiert sie die Polizisten, dass ihr Autohändler – das Honda-Autohaus An der Müß – gleich eine Straße weiter wäre und ihr Auto bitte dorthin abgeschleppt werden sollte. „Der Polizist meinte, dass er das dem Abschleppdienst sagen würde“, sagt sie.

Am Nachmittag ruft sie im Autohaus an, um weiteres zu besprechen. Doch da kommt die große Überraschung, denn das Auto ist nicht da. In einem Anruf bei der Polizei erfährt sie, dass der Wagen nach Steinbach am Wald (Buchbach) abgeschleppt wurde. Noch einmal telefoniert sie mit der Polizei an und erhält die Auskunft, dass es so üblich wäre, wenn jemand ins Krankenhaus muss, sie entscheiden können, von wem das Auto abgeschleppt wird.

„Ich kann ja verstehen, dass man so schnell wie möglich, eine Lösung suchen muss. Mich hat der ganze Spaß jedoch 700 Euro gekostet und ich glaube, es wäre nicht so teuer gewesen, wenn man mein Auto ins naheliegende Honda-Autohaus geschleppt hätte“, ist sie überzeugt und möchte wissen, ob das alles so rechtens ist.

Diese Anfrage hat unsere Zeitung an die Polizei-Inspektion Sonneberg weitergegeben und erhält von deren Leiter, Rene Schunk Antwort. Ihm ist der Verkehrsunfall bekannt, handelt sich dabei um einen von jährlich circa 1.100 Verkehrsunfällen insgesamt und davon etwa 140 Verkehrsunfällen mit Personenschaden im Landkreis. Betroffen sind dabei immer Einzelschicksale in Gesundheit und Traumatisierung, aber auch teilweise immense Kosten für die Beteiligten.

Bei diesem Unfall wurden zwei Menschen verletzt und die beteiligten Kraftfahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit. Dadurch, so erklärt er, wurde der Verkehrsfluss entlang der Straße Mittlere-Motsch-Straße derart beeinträchtigt, dass sich eine Vollsperrung erforderlich machte. „Bei der besagten Straße handelt es sich um eine für den Verkehrsfluss von und nach Sonneberg in unmittelbarer Nähe zur B 89 bedeutenden Zubringer“, begründet er und verweist auf die Straßenverkehrsordnung. Demnach sind die Unfallbeteiligten verpflichtet, alles ihnen Mögliche zu tun, um die schnellstmögliche Wiederherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsflusses im öffentlichen Straßenverkehr zu gewährleisten. Dazu zählt auch, die Unfallstelle zügig zu beräumen. Das geschieht üblicherweise durch dazu befähigte Abschleppunternehmen. Falls Unfallbeteiligten das vor Ort nicht möglich ist, installierte der Freistaat Thüringen bereits vor Jahren ein Servicesystem namens „Abschleppzentrale“ über die Landespolizeidirektion. „Bei konkretem Kundenwunsch wird ein spezielles Abschleppunternehmen im Auftrag des Unfallbeteiligten und zumeist Besitzers/Eigentümers des Kraftfahrzeugs beauftragt und vor Ort schriftlich festgehalten. In Fällen, in denen kein Kundenwunsch beziehungsweise keine Kundenbindung bestehen, wird durch die Abschleppzentrale ein vertraglich gebundenes Abschleppunternehmen im Auftrag des Unfallbeteiligten verständigt und das ebenfalls vor Ort schriftlich manifestiert“, erläutert der Leiter der Polizei-Inspektion. Wo sich in diesen Fällen der Sitz des Unternehmens befindet, liege nicht in der Hand der Polizisten vor Ort.

Im konkreten Fall habe die Frau die Abschleppzentrale genutzt und dieses Servicesystem ohne Kundenbindung mit der Bergung des verunfallten Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr beauftragt. „Es bestand lediglich der Wunsch des Abstellens an einem bestimmten Ort, was auch seitens der aufnehmenden Beamten vor Ort im Auftrag der Sonnebergerin übermittelt wurde“, ergänzt Schunk. Ob dies dann tatsächlich erfolge, liege allerdings ausschließlich in der Verantwortung des beauftragten Abschleppunternehmens.

Über den Grund, warum das Fahrzeug nicht am Wunschort abgestellt wurde, lasse sich lediglich mutmaßen. Es liege aber nahe, dass das beauftragte Unternehmen nunmehr zum sicheren Abstellen und damit auch zur Sicherung des Eigentums verantwortlich war.