Bei diesem Unfall wurden zwei Menschen verletzt und die beteiligten Kraftfahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit. Dadurch, so erklärt er, wurde der Verkehrsfluss entlang der Straße Mittlere-Motsch-Straße derart beeinträchtigt, dass sich eine Vollsperrung erforderlich machte. „Bei der besagten Straße handelt es sich um eine für den Verkehrsfluss von und nach Sonneberg in unmittelbarer Nähe zur B 89 bedeutenden Zubringer“, begründet er und verweist auf die Straßenverkehrsordnung. Demnach sind die Unfallbeteiligten verpflichtet, alles ihnen Mögliche zu tun, um die schnellstmögliche Wiederherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsflusses im öffentlichen Straßenverkehr zu gewährleisten. Dazu zählt auch, die Unfallstelle zügig zu beräumen. Das geschieht üblicherweise durch dazu befähigte Abschleppunternehmen. Falls Unfallbeteiligten das vor Ort nicht möglich ist, installierte der Freistaat Thüringen bereits vor Jahren ein Servicesystem namens „Abschleppzentrale“ über die Landespolizeidirektion. „Bei konkretem Kundenwunsch wird ein spezielles Abschleppunternehmen im Auftrag des Unfallbeteiligten und zumeist Besitzers/Eigentümers des Kraftfahrzeugs beauftragt und vor Ort schriftlich festgehalten. In Fällen, in denen kein Kundenwunsch beziehungsweise keine Kundenbindung bestehen, wird durch die Abschleppzentrale ein vertraglich gebundenes Abschleppunternehmen im Auftrag des Unfallbeteiligten verständigt und das ebenfalls vor Ort schriftlich manifestiert“, erläutert der Leiter der Polizei-Inspektion. Wo sich in diesen Fällen der Sitz des Unternehmens befindet, liege nicht in der Hand der Polizisten vor Ort.