Eine juristische Altlast aus DDR-Zeiten hat Garagenbesitzer in Suhl im vergangenen Jahr auf die Palme gebracht. Der Stadtrat will nun beraten, welche Schlussfolgerungen man aus dem Umgang mit dem Problem ziehen kann.
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Das gilt als erster Schritt und Planungsgrundlage für die Erstellung eines Bebauungsplanes, wie aus der Tagesordnung des Stadtrates hervorgeht.
Diskutiert wird außerdem über Schlussfolgerungen zum Vollzug des Stadtratsbeschlusses über Garagen auf öffentlichen Grund in Suhl (Konkreter Titel: Weitere Schlussfolgerungen zum Vollzug des Stadtratsbeschlusses 053/05/2024 vom 30.10.2024 „Weitere Verfahrensweise zum Thema Garagen auf öffentlichen Grund in Suhl“). Die Vertragssituation bei den Garagenkomplexen hatte in den vergangenen Monaten zu erheblicher Missstimmung bei den betroffenen Garagennutzern geführt.
Die Kündigung ihrer Pachtgaragen zum 31. Dezember 2024 hat viele Suhler Garagennutzer überdenken lassen, ob und wie sie ihre Garage weiter nutzen wollen, denn ab 1. Januar 2025 muss dafür Miete bezahlt werden, die zum Teil deutlich höher als der bisherige Pachtzins ist.
Dennoch haben weit mehr als die Hälfte der insgesamt 2200 Garagennutzer inzwischen einen neuen Mietvertrag abgeschlossen. Andere haben gekündigt. Und wieder andere finden sich gerade mit Garagennachbarn und Interessenten zusammen, um einzelne Garagenzeilen oder kleinere Komplexe von der Stadt zu kaufen.
Auf der Tagesordnung stehen außerdem das Familienzentrum, der Gewinn der Städtischen Wohnungsgesellschaft Gewo und Spielgeräte in den Schwimmbädern.
Termin: Öffentlicher Stadtrat am 26. Februar um 17 Uhr im Oberrathaussaal des historischen Rathausen am Suhler Marktplatz.