Änderung nach Corona Vergünstigungen sollen wegfallen

Erik Hande

Die Satzung zur Sondernutzung regelt den Gebrauch von öffentlichen Plätzen und Wegen für private oder kommerzielle Zwecke. Gastronomen konnten in Meiningen zum Beispiel Freisitze kostenlos aufstellen, das will die Stadt wieder ändern.

 
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Aufsteller oder überdachte Terrassen prägen das Bild in der Innenstadt. In Coronazeiten wurde diese auf kommunalen Flächen teilweise kostenlos gestattet. Foto: / Erik Hande