Zwang zur biologischen Kläranlage ohne jegliche Hilfe vom Freistaat Thüringen? Die Ansage an Hausbesitzer in Neuenbau (Gemeinde Föritztal im Landkreis Sonneberg), sie müssten jetzt ihre Kleinkläranlagen auf biologische Abwasserbehandlung umstellen oder neue bauen, warf Fragen nach der Förderung auf. Hausbesitzer Joachim Fleischmann hatte sich vor einigen Wochen bei der Thüringer Aufbaubank erkundigt. Dort erfuhr er, dass es derzeit keine gültige Förderrichtlinie gebe und daher auch kein Fördergeld. Der Leiter der Wasserwerke Bernd Hubner hat nun neue Informationen: „Die neue Fördermittelrichtlinie für Kleinkläranlagen wurde jetzt vom Umweltminister unterschrieben und ist seit dieser Woche auch auf der Homepage der Thüringer Aufbaubank veröffentlicht.“ Das Dokument heißt: „Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz“. Was steht drin? Gefördert wird der Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen entsprechend dem Stand der Technik und zwar Einzelanlagen und Gruppenkleinkläranlagen. Wie in Neuenbau betrifft es die Kleinkläranlagen auf Grundstücken, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept dauerhaft nicht an einen kommunalen Kanal angeschlossen werden. Die Maßnahme darf allerdings noch nicht begonnen sein. Unter Beginn eines Vorhabens wird der Zeitpunkt der Auftragsvergabe verstanden.