München (dpa/lby) - Für Demonstrationen rund um Abtreibungskliniken und Beratungsstellen gilt nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) nicht grundsätzlich eine "Bannmeile" von 100 Metern. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz schreibe keine solche Zone vor, in der abtreibungskritische Meinungsäußerungen generell verboten seien, entschied das Gericht anlässlich eines Falls in Regensburg.