Ab 1. Januar Stadtwerke erhöhen die Preise

Berit Richter

Die Arnstädter Stadtwerke erhöhen zum 1. Januar ihre Preise. Nicht nur der Verbrauch wird teurer, auch der Grundpreis.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

  Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Patrick Pleul

Wenig erfreuliche Post bekommen in diesen Tagen die Kunden der Arnstädter Stadtwerke. „Wir müssen zum 1. Januar die Preise erhöhen“, kündigte deren Geschäftsführer Friedrich Reinhard Wilke an. Zwar kaufe man Strom und Gas möglichst langfristig ein, um sich nicht zu sehr den Preisschwankungen auszusetzen, aber an den aktuellen Preissteigerungen komme man nicht vorbei. Er gehe aber davon aus, dass nach 2023 die Preise wieder fallen, wohl aber nicht wieder das niedrige Niveau vor der Krise erreichen werden.

Nach der Werbung weiterlesen

Für Gaskunden steigt der Preis um 0.80 Cent Brutto pro Kilowattstunden, Strom wird um 8,85 Cent pro Kilowattstunde teurer. Anpassen muss man auch den Grundpreis. Denn der Arbeitsaufwand sie deutlich gestiegen, so Wilke. Nicht zuletzt, weil davon auszugehen ist, dass Kunden auch künftig mehrmals im Jahr angeschrieben werden müssen, wenn sich Dinge wie die Gasspeicherumlage wieder ändern. Deshalb erhöhe man den Grundpreis bei Strom und Gas um je 18 Euro pro Jahr.

Für Kunden mit einem Gas-Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden pro Jahr, was in Arnstadt der Durchschnitt sei, bedeute dies eine Erhöhung um 6,9 Prozent und damit eine Kostensteigerung von knapp 100 Euro, so Wilke. Bei einem Stromverbrauch von 2100 Kilowattstunden pro Jahr bedeute dies eine Erhöhung von rund 28,6 Prozent oder 242,58 Euro Brutto. Preise, mit denen man unterhalb des Durchschnittes in Land und Bund liege, so Wilke. Auch hätten andere Versorger deutlich mehr erhöht.

Froh sei er über die Entlastung durch die Zahlung des Dezemberabschlages, die Preisdeckelung und die Mehrwertsteuersenkung, betonte Wilke. Allerdings sei die Umsetzung „sehr komplex“ und noch nicht klar. Bei jenen Kunden, die eine Einzugsermächtigung haben, werde der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Wer selbst überweise, könne darauf verzichten. Kunden mit Dauerauftrag bekämen das Geld über die Jahresrechnung im Januar erstatte.

In Bezug auf die Preisbremsen seien noch viele Fragen offen, beispielsweise wie mit Menschen umgegangen wird, die erst kürzlich in ein Haus gezogen sind und keinen Wert von 2021 haben, der als Vergleichswert herangezogen werden soll. „Wir brauchen erstmal ein Gesetz“, erklärte Wilke. Bevor nicht alles klar sei, mache es keinen Sinn, Programmierer zu beauftragen, die Strom- und Gasbremse umzusetzen.