Während der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der libysche Kraftfahrer lediglich im Besitz eines deutschen Aufenthaltstitels war, dem jedoch von der Ausländerbehörde die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit untersagt wurde. Zudem ergab die Überprüfung, dass der libysche Führerschein in Deutschland keine Gültigkeit besitzt. Der mitgeführte internationale Führerschein stellte sich zudem als Fälschung heraus.
A71 Suhler Dreieck Libyscher Kraftfahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Redaktion 14.03.2025 - 10:56 Uhr