Viele Leute kaufen im Urlaub lokale Produkte wie Salami oder Käse, um sich später zuhause an die schönen Ferien zu erinnern. Besser man transportiert solche kulinarischen Mitbringsel – sofern nicht flüssig – im Handgepäck. Denn manchmal stehen falsch geleitete Koffer stundenlang in glühender Hitze irgendwo auf dem Rollfeld herum – und aus der Leckerei wird eine Sauerei. „Verdächtige Koffer werden vom Zoll geöffnet, auch um sicherzustellen, dass keine Drogen oder andere Dinge im Koffer befinden, die nicht eingeführt werden dürfen“, sagt Reiserechtler Ronald Schmid von Fairplane. Entsorgt wird das Gepäckstück nur dann, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann. Daher Schmids Tipp: einen Zettel mit Heimatadresse und Telefonnummer in den Koffer packen. Denn wenn alle außen angebrachten Label und Anhänger abfallen, kann man so den Besitzer ermitteln. Und der kann dann entscheiden, was entsorgt wird.
5. Welche Rechte hat man, wenn der Flug auf den nächsten Tag verschoben wird?
Die größte Befürchtung vieler Urlauber in diesem Sommer ist, dass ihr Flug kurzfristig annulliert wird – und auch an diesem Tag kein weiterer Flug angeboten wird. „In diesem Fall muss die Fluggesellschaft den Reisenden nicht nur eine Ersatzbeförderung am nächsten Tag anbieten, sondern sich auch um die Unterbringung und Verpflegung kümmern“, sagt Britta Kreutzmüller von Stressimurlaub.de. Unternimmt die Airline nichts, können sich die Betroffenen auch selbst kümmern und die Ansprüche auf Ausgleichszahlung später geltend machen. „Achtung: Falls man in einer Gruppe reist, muss sich jeder Passagier einzeln melden oder den Anspruch an den Fluganmelder abtreten“, sagt Kreutzmüller.
Einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro – je nach Länge der Flugstrecke – gibt es aber auch, wenn der Flug weniger als zwei Wochen vor Abflug annulliert wird, ergänzt Ronald Schmid von Fairplane. Wird der Flug weniger als zwei Wochen vor dem Abflug umgebucht, oder wird die Flugzeit geändert, kann der oder die Reisende die Ticketkosten zurückverlangen und zusätzlich eine Ersatzbeförderung fordern.
6. Wann tun bei verlorenem Koffer?
Der Urlauber ist am Reiseziel gut gelandet – der Koffer nicht. Das kommt immer öfter vor, insbesondere bei Flügen mit Zwischenstopps. Reisende müssen den Verlust umgehend beim „Lost and Found“-Schalter am Flughafen melden und eine Schadensmeldung erstellen lassen, den sogenannten P.I.-Report. Das Gepäckstück wird in der Regel zur hinterlassenen Adresse geliefert. Manchmal bieten die Airlines ein Notfall-Set mit den nötigsten Dingen wie Zahnbürste oder ein T-Shirt an.
Reisende sollten zunächst 24 Stunden warten, da die meisten Koffer in dieser Zeit gefunden werden. Sollte der Koffer nach einem Tag nicht eingetroffen sein, kann man fürs Erste Kosmetikartikel und notwendige Kleidungsstücke kaufen. „Hier ist eine ungefähre Grenze von 50 Euro pro betroffener Person und Tag zu beachten“, sagt Akis Maraslis, Tourismusfachmann beim Portal Stressimurlaub.de mit Sitz in Düsseldorf. Die Käufe müssen angemessen sein, Belege sollte man unbedingt aufbewahren, denn man kann sie später bei der Fluggesellschaft oder – wenn es sich um eine Pauschalreise handelt – beim Veranstalter einreichen und eine anteilige Erstattung verlangen. „Handelt es sich um eine Pauschalreise, sollten Sie zusätzlich schnellstmöglich eine Mängelanzeige bei der Reiseleitung ausfüllen lassen“, erklärt Maraslis. Sollte ein Koffer auf der Heimreise verspätet ankommen, bestehe üblicherweise kein Anspruch auf Ersatzkäufe. „Nach 21 Tagen gilt ein Koffer als definitiv verloren“, erklärt Maraslis. Drei Wochen muss man also mindestens warten, bevor von einem Totalverlust ausgegangen werden kann. „In dem Fall hat man Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 1500 Euro“, so Maraslis.
7. Was sollte dringend in die Reiseapotheke?
Der Statistik zufolge werden sechs Prozent der Bundesbürger im Urlaub krank: Häufig sind es Erkältungen, heißt es im aktuellen Urlaubsreport der Krankenversicherung DAK. Oft kommt es aber auch zu Stürzen und Verletzungen. Daher raten Experten wie die Stiftung Warentest dazu, in der Reiseapotheke sowohl an Schmerz- und Fiebermittel zu denken, an ein Fieberthermometer sowie an Nasensprays, Desinfektionsmittel für Wunden und Verbandsmaterial. Dazu gehören Heft- und Rollenpflaster, Mullbinden, elastische Binden, Wundkompressen und Einmalhandschuhe. Sinnvoll ist auch eine kleine Schere sowie eine Pinzette, um Splitter oder auch Zecken zu entfernen. Dazu sind Mittel gegen Durchfall und Übelkeit nützlich, ebenso wie Insektenschutzmittel und Gele, die bei Stichen helfen.
Urlauber mit chronischen Erkrankungen wie Bluthochdruck oder Asthma sollten daran denken, ihre Medikamente für die Dauer des Urlaubs einzupacken. „Geht es ins Ausland und ist eine größere Menge an Arzneien nötig, schützt eine ärztliche Bescheinigung auf Englisch vor Ärger mit dem Zoll, raten die Warentester. Wichtig ist auch, die Versicherungskarte einzupacken: „Werden im Urlaub ärztliche Behandlungen nötig, haben gesetzlich Versicherte in vielen europäischen Ländern Anspruch auf alle notwendigen medizinischen Leistungen“, so die Warentester in der Zeitschrift „Test“ (08/2022). Mehr Schutz bieten private Auslandskrankenversicherungen. Sie übernehmen auch höhere Behandlungskosten oder Rücktransporte.