Suhl - Abstand halten und Maske tragen gehört für die Fahrgäste der SNG schon seit Monaten dazu, wenn sie einen Bus besteigen. Nun müssen sie auch einen Nachweis über den vollständigen Impfschutz, eine überstandene Infektion oder über einen aktuellen Test dabei haben. Denn im öffentlichen Nahverkehr gilt nun auch die 3G-Regelung, laut der nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete mitfahren dürfen. Für die Städtische Nahverkehrsgesellschaft (SNG) Suhl/Zella-Mehlis eine weitere Vorgabe, die sie umsetzen muss. Und eine, die in der Praxis nur schwer zu kontrollieren ist.