3G im Nahverkehr Nachweispflicht am Lenkrad wie auf den Sitzplätzen

Caroline Berthot
In den Bussen der SNG gilt nun auch die 3G-Regelung. Foto: frankphoto.de

Im öffentlichen Nahverkehr gilt nun die 3G-Regel. Nur Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen demnach die Busse der SNG benutzen. Für die Fahrer gilt ebenfalls die Nachweispflicht am Arbeitsplatz.

 
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Suhl - Abstand halten und Maske tragen gehört für die Fahrgäste der SNG schon seit Monaten dazu, wenn sie einen Bus besteigen. Nun müssen sie auch einen Nachweis über den vollständigen Impfschutz, eine überstandene Infektion oder über einen aktuellen Test dabei haben. Denn im öffentlichen Nahverkehr gilt nun auch die 3G-Regelung, laut der nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete mitfahren dürfen. Für die Städtische Nahverkehrsgesellschaft (SNG) Suhl/Zella-Mehlis eine weitere Vorgabe, die sie umsetzen muss. Und eine, die in der Praxis nur schwer zu kontrollieren ist.

„Es hat seine Grenzen, was man den Verkehrsbetrieben zumuten kann“, meint Jens-Uwe Hilbert. Der Geschäftsführer der SNG sieht mit der 3G-Regelung im Nahverkehr durchaus einige Probleme verbunden. Vor allem die Frage der Kontrolle der Nachweispflicht sei nur unzureichend geregelt. „Das ist alles recht schwammig formuliert, was es für uns nicht einfacher macht.“

Einhalten der Regeln wird stichprobenartig kontrolliert

Fest stehe, die Busfahrer könnten nicht kontrollieren, ob die Fahrgäste, die einsteigen, einen 3G-Nachweis hätten, betont der SNG-Chef. „Die Fahrer machen schon eine Sichtkontrolle, wenn ihnen ein Ticket vorgehalten wird und schauen auch, dass die Maskenpflicht eingehalten wird“, sagt Jens-Uwe Hilbert. Mehr sei nicht möglich.

Das hat die Politik wohl auch erkannt und die Gesetze so geändert, dass die Verkehrsbetriebe zwar zur Kontrolle der 3G-Nachweise verpflichtet sind, aber nur stichprobenartig. Das heiße, dass man die Einhaltung der Regeln in Kombination mit der Ticketkontrolle überprüfe, erklärt SNG-Chef Hilbert. „Wir haben eine Firma aus Erfurt dafür in unseren Bussen im Einsatz. Mit dieser ist abgesprochen, dass sie die Nachweise mit kontrolliert.“

Wie oft eine derartige Überprüfung erfolgen soll und was passiert, wenn ein Fahrgast keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorweisen kann, ist allerdings unklar. „Muss der Fahrgast dann an der nächsten Haltestelle aussteigen oder muss in einem solchen Fall die Polizei gerufen werden? Wir wissen es nicht“, macht der Geschäftsführer der SNG auf die bislang ungeklärten Umstände der 3G-Regelung im öffentlichen Nahverkehr aufmerksam.

Busfahrer müssen auch geimpft, genesen oder getestet sein

Genau geregelt ist indes, dass 3G am Arbeitsplatz gilt, die Busfahrer dürfen also nur mit entsprechendem Nachweis ans Lenkrad. „Die Fahrer werden nach Impf- oder Genesungsstatus befragt und bei Bedarf bieten wir den Beschäftigten Tests in der Firma an“, sagt Jens-Uwe Hilbert.

Das Angebot erfolgt nicht zweimal wöchentlich, wie vorgeschrieben, sondern täglich. Damit wolle man die Mitarbeiter ebenso schützen wie die Fahrgäste, mit denen diese Kontakt haben, erklärt der SNG-Chef. Die Kosten für die tägliche Testung würde das Busunternehmen tragen, das auch über eigens geschultes Personal verfügt, das die Tests durchführen kann. Allerdings sei die Organisation nicht einfach, da die Fahrer alle zu unterschiedlichen Zeiten kämen, meint Jens-Uwe Hilbert. Alles in allem sei es ein großer Aufwand.

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