Der Angeklagte kam ohne Verteidiger ins Amtsgericht Sonneberg. Angeklagt war er wegen einer Fahrt mit seinem Auto unter 3,23 Promille Alkohol, wie bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wurde. Ein solcher Vollrausch wird als „fahrlässig“ angezeigt. Der Angeklagte war schon bei der Kontrolle voll geständig und gab auch vor Gericht seine Schuld zu. Zu klären war aber noch, ob er die Fahrt im Vollrausch auch „vorsätzlich“ angetreten hat.
3,23 Promille vor Gericht Vollrausch kostet 900 Euro
Peter Müller 23.03.2022 - 12:07 Uhr