Die Thüringer Landesregierung wollte mit einer Gesetzesnovelle diese strukturelle Kultur-Baustelle bereinigen. Diese Absicht wird von der Mehrzahl kommunaler Politiker blockiert, in deren Verwaltungsgebiet die Immobilien der Schlösserstiftung liegen. Denn die Museumsschätze und Sammlungen in den Schlössern gehören in der Regel zum Eigentum der Kommunen und Landkreise, die Museen werden von ihnen betrieben und zum Teil finanziert. Da gibt es ganz viele und unterschiedliche Interessen, schwierige juristische Fragen eines möglichen Eigentumsübergangs wären zu lösen. Weil die Lage so kompliziert ist, liegt die Gesetzesnovelle auf Eis.
Schloss und Park Altenstein in Bad Liebenstein sind im Eigentum der Schlösserstiftung. Seit vielen Jahren wird das 1982 nach einem Brand stark geschädigte Schloss mehr repariert als grundlegend saniert. Es ist nur im Rahmen von Führungen zugänglich, die unregelmäßig stattfinden und oft ausgebucht sind. Dabei haben Schloss und Park im Jahr der Bundesgartenschau einen Besucheransturm wie noch nie erlebt. Im Jahrbuch der Schlösserstiftung schreiben Experten über die „Wiederherstellung zerstörter Räume im Altensteiner Schloss“, über Aspekte der Gartendenkmalpflege und über eine mögliche Perspektive des Ensembles im Dreiklang von Musikgenuss, Theater und Gartenkunst. Ob dafür ausreichend Kompetenzen und Finanzkraft vor Ort mobilisiert werden können?
Jedenfalls soll jetzt mit dem Sonderinvestitionsprogramm (SIP I) von Bund und Land ein zweistelliger Millionenbetrag in die Schloss-Sanierung, den historischen Küchenbau, die Terrassen und die Bergfriedruine fließen.
Viel weniger Mittel erwarten die Veste Heldburg für den Gastronomieneubau und Kloster Veßra, das sein Refektorium umfassend sanieren und neu präsentieren möchte. Beide Projekte werden im Jahrbuch ausführlich beschrieben. Die Immobilien gehören zur Schlösserstiftung, kommen aber nicht in den Genuss des SIP I. Sie müssen aus dem normalen Investitionshaushalt der Schlösserstiftung von jährlich 5 bis 8 Millionen Euro finanziert werden. Das Projekt Kloster Veßra überzeugt gerade deshalb, weil ein singulärer Geschichtsort mit modernen Medien und interaktiv vermittelt werden soll.
Ohne Ergebnis
Schloss Elisabethenburg in Meiningen gehört noch nicht zur Schlösserstiftung, spielt deshalb im Jahrbuch keine Rolle. Was wird aus dem dringend sanierungsbedürftigen Bau? Eine „Restsumme“ von rund 20 Millionen Euro aus dem SIP I steht für jene Schlösser und Immobilien bereit, die nach dem Willen der Landesregierung und der kommunalen Partner in die Schlösserstiftung eingebracht werden sollen. Schloss Reinhardsbrunn wird bereits mit Millionenaufwand gesichert. Über Meiningen reden alle Beteiligten schon lange miteinander, bisher ohne greifbares Ergebnis. Es ist höchste Zeit für verbindliche Abmachungen. Sonst wird in diesem Jahrzehnt am Schloss Elisabethenburg kein Baugerüst aufgestellt.
So viele Millionen wie noch nie seit 1990 fließen gerade und in absehbarer Zeit in die Infrastruktur und den Betrieb landesbedeutsamer Kulturinstitutionen. Dennoch bleibt die Kultur in Thüringen eine Großbaustelle, die Immobilien der Schlösserstiftung sowieso. Vor allem braucht es noch viel mehr zukunftsfähige Ideen und nachhaltige Strukturen, damit Bürger und Gäste des Landes auch künftig Kultur erleben und genießen können. Und überzeugt sind: Investitionen in Kultur sind gut angelegtes Zukunftskapital.
„Baulust und Baulast – Erhalt und Vermittlung des Thüringer Kulturerbes“ – Jahrbuch der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten (Bd. 24), Petersberg 2021, 39,95 – erhältlich im Buchhandel und im Online-Shop unter www.thueringerschloesser.de