1000 Euro Schaden 74-Jährige begeht Fahrerflucht

Parkplatzrempler gehören zu den ärgerlichsten Unfällen – vor allem, weil die Verursacher oft einfach das Weite suchen. In Hildburghausen konnte nun eine 74-Jährige ermittelt werden. Unklar ist, ob die Seniorin unter Schock stand, als sie die Unfallstelle nach 1000 Euro Schaden verließ.

Immer wieder kommt es auf Supermarktparkplätzen zu Parkplatzremplern mit folgenden Unfallfluchten. In Niedersachsen hatte die Polizei vor einigen Jahren mit der Aktion „Rummss!!“ für Fairness geworben. Foto: dpa/Holger Hollemann

Hildburghausen - Parkplatzrempler gehören zu den ärgerlichsten Unfällen – vor allem, weil die Verursacher oft einfach das Weite suchen. In Hildburghausen haben Zeugen allerdings so einen Vorfall am Samstagabend auf dem Kaufland-Parkplatz beobachtet, wie ein Polizeisprecher am Sonntag informierte. Eie 74-jährige Frau konnte deshalb ermittelt werden und muss sich nun um den Ausgleich des Schadens kümmern.

Nach der Werbung weiterlesen

Gegen 19.30 Uhr hatte die Beschuldigte beim Ausparken den neben ihr parkenden Wagen touchiert und verließ anschließend, ohne einen Personalienaustausch zu ermöglichen, die Unfallstelle. Zeugen beobachteten den Vorfall und merkten sich das Kennzeichen. So konnte die Verursacherin durch die eingesetzten Beamten ermittelt werden. Es entstand ein Sachschaden von 1000 Euro. Die Unfallverursacherin erhält eine Anzeige wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, heißt es im Polizeibericht.

Unfallflucht ist nicht immer eine Frage des Charakters. Auch erfahrene und eigentlich besonnene Fahrer werden damit konfrontiert. Passiert nämlich ein Unfall, stehen viele Fahrer im ersten Moment unter Schock und verlassen möglicherweise ohne zu überlegen den Unfallort. Der verständliche Fluchtreflex führt im Straßenverkehr häufig zum Straftatbestand der Fahrerflucht beziehungsweise Unfallflucht. Damit kann sich auch ein kleiner Blechschaden zu einer folgenschweren Angelegenheit ausweiten. Eine Klärung ist in den meisten Fällen nur auf juristischem Weg möglich und hängt auch von der bisherigen Auffälligkeit des Unfallverursachers ab.

Die Unfallflucht (auch als Fahrerflucht bezeichnet) ist im deutschen Strafrecht eine Verkehrsstraftat, die in Paragraf 142 des Strafgesetzbuches unter der Bezeichnung „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ geregelt ist. Jährlich werden etwa 250 000 bis 300 000 Fälle polizeilich erfasst. Ein Grund, aber keine Entschuldigung: Vielfach sind die Parkplätze beziehungsweise der davor liegende Raum für moderne Autos unterdimensioniert.

Vor Gericht landen dabei auch skurrile Fälle. Das Amtsgericht in Ratingen hatten einen Mann wegen Fahrerflucht verurteilt, der mit einem Einkaufswagen ein Auto beschädigt hatte. Obwohl der Angeklagte die Beschädigungen wahrgenommen hatte, verließ er den Unfallort ohne zur Aufklärung beizutragen. An der Schadenersatzforderung bestand kein Zweifel, aber das übergeordnete Landgericht Düsseldorf sah den den Tatbestand der Unfallflucht nicht als erfüllt an. Da es sich bei einem Einkaufswagen nicht um ein Fahrzeug handelt, kann auch nicht von Unfallflucht gesprochen werden.