Länderspiegel Neue Altersgrenzen im Wahlgesetz

München - Das Höchstalter für die Wählbarkeit von berufsmäßigen Bürgermeister und Landräten in Bayern soll ab der Kommunalwahl 2020 auf 67 Jahre angehoben werden. Auf diesen Kompromiss haben sich die Regierungsfraktionen von CSU und FDP geeinigt.

 
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