Alles geregelt Tipps und Fakten
Redaktion 10.11.2016 - 11:03 Uhr
Die Bestattungsgesetze der Länder machen zunächst Ehepartner und dann Kinder, Eltern (in Bayern auch Großeltern und Enkel) sowie Geschwister Verstorbener für die Organisation der Bestattung verantwortlich, sofern der Verstorbene nicht jemanden konkret bestimmt hatte
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