Wer an einer Rot-Grün-Schwäche leidet, muss sich um die eigene Verkehrstauglichkeit keine Sorgen machen, sagt Annabel Brückmann vom ACV. "Selbst wer die Farben einzelner Verkehrszeichen nicht mehr erkennen kann, kann die Zeichen immer noch anhand von Form und Motiv erkennen", sagt sie. Kein Verkehrszeichen sei ausschließlich durch die Farbe von anderen zu unterscheiden.
Unabhängig von der Sehschwäche gilt: Fahrer müssen selbst einschätzen, ob sie sehtechnisch in der Lage sind, ein Auto zu führen, sagt Brückmann. Traut man sich das nicht mehr zu, gibt es Alternativen: "Der Augenarzt kann in solchen Fällen eine Bescheinigung ausstellen, die den Fahrer zum Führen eines Mofas berechtigt", erklärt die Expertin. Das sind Krafträder, die eine Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde nicht überschreiten.
Auch Radfahren ist laut Roland Huhn, Rechtsreferent des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) selbst bei schlechteren Sehwerten weiterhin möglich. "Schon alleine der geringeren Geschwindigkeit wegen", sagt er.