Schlaglichter
«Uber Black» nach BGH-Einschätzung wohl unzulässig
Der Bundesgerichtshof könnte das frühere Angebot «Black» des US-Fahrdienstleisters Uber nach einer Verhandlung am Donnerstag in Karlsruhe als unzulässig einstufen. Das deuteten die Richter des ersten Zivilsenats an.
Sein Urteil will der Senat zu einem späteren Termin verkünden. Es geht um den inzwischen in dieser Form nicht mehr angebotenen Limousinen-Service «Uber Black», den die Vorinstanzen in Berlin wegen eines Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz und unlauteren Wettbewerb untersagt hatten.
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Veröffentlicht am:
11. 10. 2018
11:54 Uhr