Ilmenau Verwaltung: Hallen-Vermietung war rechtens

Die Ilmenauer Stadtverwaltung ist davon überzeugt, dass die Mehrzweckhalle in Gräfinau-Angstedt auch an politische Parteien vermietet werden darf. Foto: dol

Die Mehrzweckhalle in Gräfinau-Angstedt sei zu Recht an die AfD vermietet worden, ist die Stadtverwaltung überzeugt. Das gehe auch aus Satzungen der ehemaligen Wolfsberg-Gemeinde hervor.

 
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Ilmenau/Gräfinau-Angstedt - Die Ilmenauer Stadtverwaltung hat am Dienstag erneut die Kritik an der Vermietung der Mehrzweckhalle "Georg Juchheim" in Gräfinau-Angstedt an die AfD in der vergangenen Woche zurückgewiesen. Grundlage für die Vermietung sei die Benutzungssatzung für kommunale Einrichtungen der Gemeinde Wolfsberg aus den Jahren 2005 und 2008 gewesen, teilte die Verwaltung mit. Diese Satzung sei durch die Stadt Ilmenau im Zuge der Gebietsreform unverändert übernommen worden. "Sie wird im Rahmen der eingliederungsbedingten Vereinheitlichung des Satzungsrechts anzupassen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt bildet sie die Basis für die Rechtsanwendung", hieß es auf Nachfrage von Freies Wort aus dem Rathaus.

In der Satzung sind unter anderem die Nutzungsmöglichkeiten für die Mehrzweckhalle beispielhaft beschrieben. Einen konkreten Ausschluss für eine Nutzung durch politische Parteien gebe es ausdrücklich nicht. In Paragraf elf der Satzung, der das Benutzungsentgelt regelt, fänden sich sogar explizit "zugelassene politische Parteien", teilte die Stadtverwaltung mit.

Die von den Kritikern genannte Beschlusslage der Gemeinde Wolfsberg, wonach eine Vermietung an politische Parteien ausgeschlossen sei, hätte zur fehlerfreien Anwendung seinerzeit in die Satzung eingearbeitet werden müssen. "Dies erfolgte offensichtlich nicht", so Bürgermeister Beate Misch. "Abschließend bleibt also festzuhalten, dass dem ordnungsgemäß gestellten Antrag auf der Grundlage der gültigen Satzung der ehemals selbstständigen Gemeinde Wolfsberg entsprochen werden musste. Ein Spielraum bestand nicht. Ungeachtet dessen wird sich die Stadtverwaltung aber mit der angesprochenen Beschlusslage und dem Umgang damit beschäftigen."

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