Meiningen - Das Bundesverwaltungsgericht hat nach Angaben des BUND die Baugenehmigung für die Ortsumgehung für rechtswidrig erklärt. Der Grund sei, dass wasserrechtliche Untersuchungen und eine Verkehrsuntersuchung fehlten. „Auch wenn sich mancher Lokalpolitiker noch so sehr die Umgehungsstraße wünscht. Thüringen ist keine Bananenrepublik, in der rechtlich zwingende Vorgaben für die Zulassung von Infrastrukturvorhaben einfach ignoriert werden können“, sagte der Landesgeschäftsführer des BUND, Burkhard Vogel.
Der Umweltverband hatte eine Eilklage gegen den im Mai erteilten Planfeststellungsbeschluss eingelegt. Nach Ansicht des Gerichts dürfte die Genehmigung auch in dem Hauptverfahren durchfallen, weshalb schon jetzt Vorbereitungen erst einmal gestoppt werden müssten.

Betroffen von der Entscheidung ist vor allem der Meininger Ortsteil Helba. Hier rollt der Verkehr mitten durch den Ort. Die Anwohner fordern schon seit vielen Jahren den Bau der versprochenen Umgehungsstraße.

Demgegenüber waren die Proteste gegen den Bau von Anwohnern aus den Ortsteilen Utendorf und Welkershausen unterstützt worden, wo die Umgehung entlangführen soll.