Nachbar-Regionen Polizei will Schulschwänzer abholen: Der ist schon im Urlaub

Arbeitsrechtler Hermann Reichold rät Arbeitnehmern «verfallen geglaubte Urlaubsansprüche nachzufordern - solange es keine tarifliche Verfallsklausel oder eine Verjährung der Ansprüche gibt». Foto: Axel Heimken

Weil er unentschuldigt mehrfach nicht zum Unterricht erschien, sollte sich die Polizei um einen zehn Jahre alten Schulschwänzer aus Bad Staffelstein kümmern.

 
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