Wirtschaft Arbeitgeber zurückhaltend bei Einstellungen von behinderten Menschen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Schwerbehinderte haben einen Anspruch auf Arbeitsassistenz - auch im Zweitjob. Foto: Stefan Puchner/dpa

Ein hoher Zeit- und Bürokratieaufwand und eine schwere Kündbarkeit: Bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen sind Thüringer Betriebe noch immer vorsichtig.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle iS+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.

Bilder