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Land geht gegen Oberhof-Entscheidung vor

  • Oberhof im Winterkleid - ein schönes Bild zum Jahresende. Wie sich die angekündigten Plusgrade zu Jahresbeginn auswirken für die Touristen und auf den Biathlon-Weltcup, bleibt abzuwarten. Oberhofs Bürgermeister blickt -mal vom Wetter ganz abgesehen - sehr gespannt ins neue Jahr. Foto: Michael Bauroth
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Weimar/Oberhof - Das Land Thüringen hat gegen den Richterspruch zum künftigen Status des Oberhofer Bürgermeisters Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das teilte am Montag ein Sprecher des zuständigen Landesverwaltungsamtes mit.

Der Freistaat halte einen hauptamtlichen Bürgermeister für nicht  zwingend erforderlich, hieß es zur Begründung. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar muss nun zügig über die Beschwerde entscheiden, da die Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen bis spätestens diesen Freitag in den Amtsblättern veröffentlicht sein müssen.

Das Verwaltungsgericht Meiningen hatte in der vergangenen Woche einem Eilantrag aus Oberhof entsprochen, wonach die Kleinstadt ihren hauptamtlichen Bürgermeister vorerst behält. Das Gericht hob auf die Sonderrolle der Wintersport- und Touristenhochburg ab. Laut Thüringer Kommunalordnung steht nur Kommunen ab 3000 Einwohnern ein
hauptamtlicher Bürgermeister zu.

Oberhof mit seinen rund 1500 Einwohnern machte bisher aufgrund seiner Sonderrolle eine Ausnahme. Das Thüringer Innenministerium will diese aber nicht weiter gewähren. Am 22. April werden die Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister neu gewählt. dpa 

    
    

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»Alle 7 Kommentare anzeigen Die neuesten Kommentare

Hallo @telewalther nur Mut!!!

von Mozart am 21.02.2012 16:49
Sie sind scheinbar nicht bei den Schnellen (Denkern).
Macht nichts. Wer zu langsam ist bzw. zu spät kommt - ja - den bestraft dann halt das Leben. Aber bitteschön - langsam schreiben - langsam lesen - langsam, aber bitte dann auch verstehen lernen!
(0)

Irrtum

von telewalther m (63) am 21.02.2012 18:44
Ich wusste nicht, dass Mo"t"zart in der CDU ist....
(0)

Wer?

von telewalther m (63) am 20.02.2012 16:58
Der Freistaat halte einen hauptamtlichen Bürgermeister für nicht zwingend erforderlich: Wer ist das denn, dieser Freistaat? Wer hat denn die Beschwerde unterschrieben? Wer hat die Beschwerde denn geschrieben? Ross und Reiter sollten doch genannt sein. Es ist schließlich auch diese Amts-Anonymität, man kann auch sagen Feigheit, die zur Politikverdrossenheit, ja Politikerverachtung führen.
(0)

wer

von hamburg am 23.02.2012 11:16
ist doch unsinn und unwichtig wer unterschrieben hat. ein bürgermeister muss auch vieles von stadtratbeschlüssen vollziehen und dann natürlich auch unterschreiben. die perdönliche meinung des bürgermeisters ist dann egal.
(0)

Das spielt doch überhaupt keine Rolle!

von mh26t52wst x am 21.02.2012 01:12
Hauptsache, derjenige war berechtigt, für den Staat zu unterschreiben. Warum wollen Sie den Namen des Beamten denn wissen? Wollen Sie etwa bei ihm klingeln? Und was ist, wenn er im Auftrag unterschrieben hat?
Wenn Ihnen eine Handlung des Staates nicht passt, wenden SIe sich bitte an ihren Wahlkreisabgeordneten!
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