zuletzt bearbeitet: 27.05.2011 10:44 Uhr
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Kein Recht auf ungestörte Karriere
Ex-Grenzoffizier setzte das Verbot eines Buches durch / Gestern hob es das Gericht auf
Es war ein hochemotionales Thema, das gestern vor dem Kammergericht Berlin verhandelt wurde. „In dem Buch „Deutsche Gerechtigkeit“ des auch in Südthüringen bekannten Autors Roman Grafe darf der Name eines DDR-Grenzoffiziers wieder genannt werden. Der Ex-Grenzoffizier hatte gegen die Namensnennung geklagt und in erster Instanz Recht bekommen.
BERLIN – Richter Stefan Neuhaus ließ keine Emotionen aufkommen. Als die rund 40 Zuhörer den Saal 449 betraten, war der Fall bereits weitgehend geklärt. „Wir haben die Sache vorberaten“, eröffnete der Richter die Verhandlung. Es bestehe die Tendenz, das Urteil zu ändern und die Klage abzuweisen. Geklagt hatte Sven Hüber, Erster Polizeihauptkommisar und Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Bundespolizei. Hüber wollte dem Autor Roman Grafe verbieten, ihn in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als ehemaliger Politoffizier bei den Grenztruppen der DDR zu nennen. Das Berliner Landgericht gab Hüber im Februar 2006 in erster Instanz Recht und untersagte die weitere Verbreitung des Buches „Deutsche Gerechtigkeit – Prozesse gegen DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber“ (Siedler Verlag, 2004). Autor und Verlag legten gegen das Urteil Berufung ein.
Bis Ende 1989 war Sven Hüber Offizier bei den Grenztruppen der DDR, zuletzt im Rang eines Oberleutnants. Beim Berliner Grenzregiment 33 (Treptow) „war Hüber für die politische Erziehung der Soldaten im Sinne der Führung der DDR zuständig“, heißt in der Urteilsbegründung des Landgerichts unter der Überschrift „Tatbestand“. Jenes Regiment, in dessen Bereich in der Nacht zum 6. Februar 1989 der 20-jährige „Republikflüchtling“ Chris Gueffroy erschossen wurde. Es ist nur ein Halbsatz auf Seite 306, in dem Roman Grafe in seiner Dokumentation auf diesen Umstand hinweist – die Folgen für den Autor waren gravierend.
Bis zu dem von ihm selbst angestrengten Prozess um die Buchveröffentlichung präsentierte sich Sven Hüber gerne und häufig in der Öffentlichkeit. In Zeitungsinterviews und Leserbriefen sprach er sich für Hubschraubereinsätze gegen Sprayer und gegen Hubertus Knabe als Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhausen aus. 2003 hat der WDR Hüber im Rahmen seines Schulfunkprogramms unter dem Titel „Jugend in der DDR“ sogar eine Art Politiker-Homestory gewidmet – Babyfotos und Interviews mit Familienangehörigen inklusive. In dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. Februar 2006 heißt es dazu: „Die vom Kläger zugelassene Reportage im WDR erwähnt seine frühere Tätigkeit bei den Grenztruppen nur am Rande, beinhaltet in erster Linie die beispielhafte Darstellung der Kindheits- und Jugendgeschichte des Klägers und dient allein der Schulbildung.“ Umso schlimmer, sollte man denken. Bei dem Prozess vor dem Landgericht Berlin am 8. Dezember 2005 trat Hübers Rechtsanwalt Johannes Eisenberg auf, als sei er persönlich beleidigt worden. Sein Mandant sei ein unbescholtener Bürger, dem man seine DDR-Biografie vorwerfe. Während Leute aus dem Westen, die in Hübers damaligen Alter mit Eisenstangen auf die Staatsmacht losgegangen seien, heute problemlos hohe Ämter in der Justiz bekleiden dürften, greife man seinen Mandanten für harmlose FDJ-Arbeit mit Jugendlichen an. Da Hübers Schwester ins westliche Ausland gezogen sei, sei dieser von seinen Vorgesetzten als politisch unzuverlässig eingestuft worden. Selbst Opfer, würde Hüber jetzt willkürlich mit SED- und Nazi-Schergen in eine Reihe gestellt. Während die anderen Prozessbeteiligten vor dem Richter standen, flätzte sich Eisenberg mit gespielter Verachtung in einen Stuhl und setzte bequem zurückgelegt seine Tiraden fort. Hüber selbst äußerte sich wesentlich diplomatischer als sein Verteidiger und nannte den Tod von Chris Gueffroy einen Mord, an dem es nicht zu beschönigen gelte. Dessen ungeachtet habe er ein Recht darauf, mit diesem Kapitalverbrechen nicht in Verbindung gebracht zu werden.
Das Recht auf eine ungestörte Karriere wurde vom Kammergericht Berlin nicht bestätigt. Richter Neuhaus stellte zu der Buchveröffentlichung sachlich fest: „Es gibt wahre Tatsachen, die behauptet werden.“ Seinen Anspruch auf Anonymität könne der Kläger angesichts seines wiederholten Auftretens in der Öffentlichkeit mit Vorträgen und Filmberichten nicht geltend machen. Der Autor werfe Hüber keine strafbare Handlung vor, die moralische Komponente („Elemente der mitschwingenden Meinungsäußerung“) unterliege der Meinungsfreiheit. Rechtsanwalt Eisenberg gab sich angesichts der klaren Vorgaben des Richters zerknirscht und zurückhaltend. Seinen kurzen Wortwechsel mit dem Richter leitete er mit der Bemerkung: „Ich verliere ja den Prozess“ ein. Sven Hüber selbst erschien gestern nicht vor Gericht. „Der Kläger“, teilte sein Anwalt mit, „befindet sich seit dem 12. in Übersee“.
In einer ersten Reaktion auf das Urteil, eine Revision ist nicht zugelassen, zeigte sich der Schriftsteller Ralph Giordano erfreut. „In meinen Augen ist ein ausgewiesener Indoktrineur wie Sven Hüber schuldiger als der Mauerschütze, der abgedrückt hat“, hatte Giordano an den Vorsitzenden des Bezirks Bundespolizei in der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Josef Scheuring geschrieben. Eigentlich, sagte Giordano, habe er nicht mit diesem Urteil gerechnet.
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