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Ein Freibrief für mehr Bespitzelung ?

Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmerdaten. Was so positiv klingt, stößt bei Kritikern auf heftigen Widerstand.

Von Jolf Schneider
  • Peter Schaar. Foto: dpa
  • Künftig könnte ein solches Hinweisschild genügen, um eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz zu legalisieren. Foto: ari
  • Steffen Lemme. Foto: ari
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Die Entrüstung war groß. Der Discounter Lidl hatte seine Mitarbeiter heimlich mit Videokameras überwacht, die Deutsche Bahn AG hatte den Postverkehr und die Konten ihrer Mitarbeiter ohne deren Wissen von Detektiven ausspionieren lassen, die Deutsche Telekom hatte die Telefonate von leitenden Angestellten angezapft und fleißig mitgehört. All diese Skandale liegen nun schon einige Jahre zurück. Die betroffenen Unternehmen gaben damals der öffentlichen Entrüstung über ihr Vorgehen nach und gelobten Besserung, doch ein allgemeiner Schutz der Beschäftigten vor solchen Praktiken besteht nach wie vor nicht. Und es kommt noch schlimmer. Wird tatsächlich Gesetz, was die Bundesregierung derzeit in der Planung hat, dann würden all solche Spitzelaktionen nachträglich legalisiert. So jedenfalls beurteilen Kritiker die Lage.

Datenschützer ist entsetzt

Tatsächlich wollte die Bundesregierung auf die Skandale von damals reagieren. Beschäftigten-Datenschutzgesetz heißt das, was das Kabinett dazu beschlossen hat. Für den Bundesdatenschutzbeauftragten, Peter Schaar, taugt das Vorhaben jedoch kaum, um die Interessen der Beschäftigten tatsächlich besser zu schützen. "Im Koalitionsvertrag steht, man wolle den Arbeitnehmerdatenschutz verbessern, dieses Ausspitzeln der Beschäftigten einschränken. An diesem Anspruch muss sich auch der Gesetzentwurf messen lassen. Wenn man den Gesetzentwurf der Bundesregierung dann aber bewerten sollte mit einer Schulnote, dann würde ich sagen, Schulnote vier, ausreichend. Das ist kein großer Wurf, sondern eine Pflichtarbeit gewesen. Wer den Maßstab der Arbeitsgerichte anlegt, der kann schnell erkennen, dass dieser Entwurf das in ständiger Rechtsprechung entwickelte Schutzniveau absenkt", erklärt Schaar auf Nachfrage zu dem Gesetzesvorhaben.

Was den Beauftragten so erregt? Kurz gefasst sieht der Gesetzentwurf vor, dass all die Dinge, die die Öffentlichkeit in der Vergangenheit so schockiert haben, also Videoüberwachung, Bespitzelung und die Überwachung von Mailverkehr nachträglich in den Bereich des rechtlich Möglichen erhoben werden.

Da ist zum Beispiel Paragraf 32f im Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigten-Datenschutzes. Er befasst sich mit der "Beobachtung nicht öffentlich zugänglicher Betriebsstätten mit optisch-elektronischen Einrichtungen". Darin heißt es: "Die Beobachtung nicht öffentlich zugänglicher Betriebsgelände, Betriebsgebäude oder Betriebsräume (Betriebsstätten) mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung), die auch zur Erhebung von Beschäftigtendaten geeignet ist, ist nur zulässig zur Zutrittskontrolle, zur Wahrnehmung des Hausrechts, zum Schutz des Eigentums, zur Sicherheit des Beschäftigten, zur Sicherung von Anlagen, zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Be- triebes, zur Qualitätskontrolle, soweit sie zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen erforderlich ist..." Weiter heißt es dort: "Der Arbeitgeber hat den Umstand der Videoüberwachung durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen."

Kritiker lesen diesen Abschnitt so, dass Arbeitgeber künftig nur noch ein Schild aufhängen müssen, um eine Videoüberwachung zu legalisieren. Natürlich überwiegen die Persönlichkeitsrechte aus dem Grundgesetz. Doch schon bei der betrieblichen Mitbestimmung gibt es Zweifel, ob sie künftig über dem Datenschutz angesiedelt wird.

Steffen Lemme, SPD-Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Landeschef des DGB Thüringen, hat jedenfalls gehörige Zweifel. Er fürchtet vielmehr, dass mit dem Gesetzesvorhaben in seiner jetzigen Form "die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten außer Kraft gesetzt werden". Doch selbst wenn die bisherigen Schutzrechte erhalten bleiben, ist zu befürchten, dass sie erst auf dem Klageweg durchgesetzt werden müssen. Kritiker wie Peter Schaar hätten sich hier eine eindeutigere Regelung gewünscht.

Das gilt auch für die Erfassung von Personendaten. Zum Beispiel in einem Bewerbungsverfahren. In Paragraf 32, Satz 6 des Entwurfes der Bundesregierung heißt es: "Beschäftigtendaten sind unmittelbar bei dem Beschäftigten zu erheben. Wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten vor der Erhebung hierauf hingewiesen hat, darf der Arbeitgeber allgemein zugängliche Daten ohne Mitwirkung des Beschäftigten erheben, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung das berechtigte Interesse des Arbeitgebers überwiegt. Bei Daten aus sozialen Netzwerken, die der elektronischen Kommunikation dienen, überwiegt das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten (...). Mit Einwilligung des Beschäftigten darf der Arbeitgeber auch bei sonstigen Dritten personenbezogene Daten des Beschäftigten erheben."

In diesem Absatz wird laut Schaar eine der größten Schwächen des Entwurfes deutlich. Doch der Reihe nach. Der Absatz besagt, dass Arbeitgeber soziale Netzwerke wie etwa Facebook nicht nutzen dürfen, um sich über Bewerber zu informieren. Doch wer will das kontrollieren? Viele Menschen gehen heutzutage allzu achtlos mit ihren eigenen Daten um. Diese Informationen sind auch für Personalchefs offen zugänglich. Wer will verhindern, dass sie sich auf diese Seiten klicken?

Und noch ein weiteres Problem wird deutlich. Arbeitgeber sollen diese Informationen nur dann legal einholen dürfen, wenn der Bewerber freiwillig seine Zustimmung erteilt. Doch gibt es in einer Bewerbungssituation so etwas wie Freiwilligkeit?

Wenn der potenzielle Arbeitgeber den Bewerber vor die Wahl stellt, einen Job zu bekommen, wenn er sein Einverständnis zur Datennutzung von Facebook erteilt und die Alternative dazu die Absage ist, dann klingt das eher nach Druck als nach Freiwilligkeit.

Das meint auch Peter Schaar. "Beispielhaft kann die Einwilligung des Beschäftigten angeführt werden: Eine entsprechende Freiwilligkeit des Beschäftigten zur Einwilligung ist oftmals nicht gegeben. Denken Sie zum Beispiel an die Einstellungssituation. Da gibt es bestimmte Fragen, die der Arbeitgeber einfach nicht stellen darf. Wenn jetzt im Gesetzentwurf gesagt wird, die Einwilligung ist prinzipiell nur in ganz wenigen Fällen ausgeschlossen, heißt das, dass sie in vielen Situationen auf einmal zulässig wäre? Die ständige Rechtsprechung hat hier aber bewusst Schranken entwickelt."

Kritiker meinen, der ganze Gesetzentwurf lese sich so, als habe ihn die Wirtschaft der Bundesregierung direkt in den Block diktiert. Dieser Eindruck wird auch nicht aufgeweicht, wenn man sich einmal das Video von der Expertenanhörung zum Thema Arbeitnehmer-Datenschutz vor dem Innenausschuss des Bundestages am 23. Mai vergangenen Jahres im Parlamentsfernsehen anschaut. Da moderiert der Vorsitzende des Innenausschusses, der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach, den Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, schon einmal mit einem sehr vertrauten "Reinhard" an. Kritiker des Verfahrens werden deutlich sachlicher vorgestellt.

Von der EU überholt

Doch selbst das Arbeitgeberlager sieht den Gesetzentwurf durchaus kritisch. Zumindest in Thüringen. Stephan Fauth, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Wirtschaft Thüringens (VWT), meint, schon jetzt gebe es ausreichende Instrumente, um die Daten von Beschäftigten auf betrieblicher Ebene zu schützen. Diese hätten sich bewährt und seien auch durch eine entsprechende Rechtssprechung abgesichert. Wenn etwas neu geregelt werde, dann müsse die oberste Maxime sein, dass es für Unternehmer leichter handhabbar sei als die bisherigen Regelungen, sagt Fauth

Trotzdem kritisiert Steffen Lemme, dass der Entwurf in seiner bisherigen Form deutlich die Arbeitgeberinteressen in den Vordergrund stellt. Das werde es mit der SPD nicht geben, sagt er. Sollte das Vorhaben zu einer weiteren Lesung in den Bundestag eingebracht werden, dann habe man einen entsprechenden Änderungsantrag in der Tasche. Videoüberwachung von bestimmten Bereichen oder zum Zwecke der Leistungskontrolle soll es mit den Sozialdemokraten zum Beispiel nicht geben.

Die Frage ist, ob das Gesetz so weit überhaupt kommt. In Brüssel wird derzeit über eine EU-Datenschutzrichtlinie beraten. Gut möglich also, dass die Bundesregierung ihr eigenes Vorhaben auf die lange Bank schiebt, bis die Europäische Union ihren Rahmen vorgibt. Bis sich dann etwas ändert könnten locker noch vier Jahre ins Land gehen, schätzt Lemme. Nicht nur er ist der Meinung, dass das Thema eigentlich eine schnellere Behandlung verdient hätte, "wenn es denn eine deutliche Verbesserung der Situation von Beschäftigten bringen würde".

Internet: Kontroverse im Bundestag

    
    

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Die neuesten Kommentare

feine sache

von gauni2002 m (53) am 16.01.2012 14:37
kamera zum schutz des beschäftigten, am besten auf dem klo aufhängen, net dass jemand durch die klobrille rutscht
(0)
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