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"Der Innenminister kennt nicht die Verfassungslage"

  • Interview: Joachim Linck (CDU) war von 1992 bis zu seiner Pensionierung 2005 Direktor (also Verwaltungschef) des Thüringer Landtags. Er war 1990 aus Mainz nach Erfurt gekommen, um beim Aufbau des Landesparlaments zu helfen. Heute lehrt Linck als Honorarprofessor Politikwissenschaft an der Universität Jena.
  • In der Kritik: Thüringens Innenminister Jörg Geibert (r.) während einer Pressekonferenz im vergangenen Jahr zur Zwickauer Terrorzelle. Archivfoto: dpa
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Der Landtag soll die Landesregierung kontrollieren - gerade jetzt, wo es darum geht, Behördenversagen bei der Fahndung nach den Rechtsterroristen aufzuklären. Doch die Regierung mauert. Der frühere Thüringer Landtagsdirektor Joachim Linck sagt im Interview, warum Generalbundesanwalt und Thüringer Innenminister seiner Ansicht nach eine Pflicht zur Offenheit haben.

 

Herr Linck, wie beurteilen Sie die Informationspolitik der Landesregierung bei der Aufklärung des Rechtsterrors?

In der Öffentlichkeit wird der Eindruck erweckt, es würde mit einem Höchstmaß an Offenheit aufgeklärt. Aber die Praxis sieht anders aus. Viele Informationen werden überhaupt nicht gegeben mit dem Argument, sie seien geheim. Viele Informationen werden nur an die Ausschüsse des Landtags gegeben unter der Voraussetzung, dass diese vertraulich oder sogar geheim tagen. Die Informationen kommen so nicht an die Öffentlichkeit. Ich sage aber: Die parlamentarische Kontrolle ist nur effektiv, wenn sie öffentlich ist. Jede Ausnahme muss verfassungsrechtlich begründet werden.

 

Kann das Parlament seinem Recht, Regierung und Verwaltung zu kontrollieren, noch nachkommen?

Teilweise kann es diesem Kontroll-auftrag nicht mehr nachkommen, teilweise ist die Kontrolle nicht effektiv genug.

 

Innenminister Geibert rechtfertigt sich, es gebe die Weisung des Generalbundesanwaltes, keine Informationen zu den laufenden Ermittlungen an das Parlament weiterzugeben?

Die Abgeordneten im Landtag wollen aufklären, ob Polizei, Verfassungsschutz und Ministerien in Thüringen falsch gehandelt haben. Die Abgeordneten wollen nicht die Ermittlungen des Generalbundesanwaltes kontrollieren oder gar behindern. Sie dürften das auch nicht. Wenn der Generalbundesanwalt bei seinen Ermittlungen jedoch Kenntnisse erlangt über Fehlverhalten hier in Thüringen, dann ist er verpflichtet, diese Informationen heraus zu geben.

 

Der Generalbundesanwalt begründet seine Ablehnung, Informationen dem Thüringer Landtag zu geben, mit den laufenden Ermittlungen?

Aber er begründet das in seinem Brief nicht im Detail. Er beruft sich auf die Strafprozessordnung und übersieht, dass Landesrecht, also auch das Recht eines Landtags auf Akteneinsicht, davon nicht berührt wird. Es ist eine lächerliche Begründung. Dass ein Innenminister in einem föderalen Staat das akzeptiert, halte ich für für höchst bedauerlich.

 

Versteckt sich Geibert hinter dem Generalbundesanwalt?

Der Innenminister nimmt geradezu Haltung an vor dem Generalbundesanwalt. Aber es gibt einen Föderalismus in Deutschland. Das bedeutet, dass man den Generalbundesanwalt auch in den Landtag zitieren könnte, wo er - notfalls in geheimer Sitzung - seine Erkenntnisse zu Fehlverhalten oder Organisationsmängeln in Thüringen darzulegen hat.

 

Ist die angebliche Weisung des Generalbundesanwaltes womöglich nur ein Vorwand für die Landesregierung, Dinge zu vertuschen?

Ein solches Motiv wäre ein Skandal. Allerdings muss man sagen, der Innenminister als Person ist nicht betroffen. Er war in der Zeit, um die es geht, noch nicht im Amt. Aber es gibt einen Apparat, der ihn berät und vielleicht auch Druck macht, bestimmte Dinge nicht an die Öffentlichkeit zu geben.

 

Was meinen Sie: Warum mauert die Landesregierung?

Ich würde nicht die Landesregierung sagen. Ich würde das auf den Innenminister konzentrieren. Er kennt nicht die Verfassungslage und weiß nicht um die Ansprüche des Parlaments. Die Kontrolle durch die Parlamente ist deshalb so wichtig, weil diese Kontrolle wie ein Damoklesschwert über den Regierungen hängt. Weil das so ist, sehen die sich vor.

 

Ist der geplante Untersuchungsausschuss des Landtags das geeignete Mittel, die Informationsblockade aufzubrechen?

Das Problem bleibt leider dasselbe. Natürlich können die Abgeordneten in einem Untersuchungsausschuss mehr aufklären, weil sie etwa Zeugen vernehmen. Aber: Wenn die Landesregierung mit Hinweis auf den Geheimschutz die Akten nicht herausgibt, wenn sie keine Aussagegenehmigungen erteilt, dann besteht das jetzige Problem weiter.

 

Was lässt sich dagegen tun?

Klagen, vor dem Verfassungsgericht.

Sie waren viele Jahre Landtagsdirektor in Thüringen: Haben Sie auch erlebt, dass sich die Regierung der Kontrolle durch das Parlament zu entziehen sucht?

Ja, sogar häufig. Es gab immer wieder Schwierigkeiten mit dem Finanzminister Trautvetter, der parlamentarische Anfragen nicht ausreichend beantwortete. Die Landtagsverwaltung hat damals immer klar gemacht: So geht es nicht. In diesem Sinn haben wir stets die Abgeordneten ermutigt. Auch heute haben Präsidentin und Direktorin des Landtags die Rechte der Abgeordneten einzufordern und zu verteidigen. Das ist erst jüngst mit einem Gutachten der Landtagsverwaltung zu den Parlamentsrechten geschehen.

 

Funktioniert noch die Balance zwischen Parlament und Regierung?

Im Grundsatz stimmt natürlich das System, aber teilweise hapert es. Da die Kontrolle der Regierung in erster Linie durch die Opposition wahrgenommen wird, weil die Regierungsfraktionen eher der Libero einer Regierung sind, müssen die Minderheitenrechte der Opposition weiter ausgebaut werden.

 

Generell tagen die Ausschüsse des Thüringer Landtags, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, hinter verschlossenen Türen. Ist das noch zeitgemäß?

Die nicht-öffentliche Sitzung ist nach meinen Erfahrungen von Vorteil, wenn in den Ausschüssen Gesetzesvorlagen besprochen werden. Nur so sind Sachdiskussionen und Kompromisse möglich. Aber in allen anderen Fällen, in denen die Ausschüsse nicht Parlamentsbeschlüsse vorbereiten, sondern Kontrolle ausüben, müssen die Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen. Das ist verfassungsrechtlich geboten. Thüringen geht da noch nicht weit genug.

Interview: Eike Kellermann

    
    

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Demokratie verlangt Öffentlichkeit der staatlichen Beratungs- und Entscheidungsprozesse.*

von DirkAdams x am 23.01.2012 18:22
Demokratie verlangt Öffentlichkeit der staatlichen Beratungs- und Entscheidungsprozesse.*
Als Mitglied im Innenausschuss und der Parlamentarischen Kontrollkommission im Thüringer Landtag kann ich dem Verfassungsexperten Herrn Prof. Dr. Linck nur danken. Ja, der Thüringer Innenminister Jörg Geibert hat ein bedenkliches Verfassungsverständnis, wenn er vor dem Generalbundesanwalt stramm und dem Parlament nicht Antwort steht. Minister Geibert wischt mit den wenigen Sätzen des Generalbundesanwaltes ein stichhaltiges Gutachten des Landtages weg.
Dabei könnte er die Fragen der Abgeordneten aus eigenen Erkenntnissen in seinem Ministerium beantworten. Aber es ist natürlich leichter auf den Generalbundesanwalt zu verweisen und Herrschaftswissen zu behalten.
Dieses politische Verantwortungs-Outsourcing kann die schwarz-rote Regierung nicht weiter stützen.
Hier hilft nur ein neuer Innenminister.

Dirk Adams, MdL
*) Leisner, Hrsg. Sodan, Beck´sche Kompakt-Kommentare, 2011
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