zuletzt bearbeitet: 20.01.2012 09:59 Uhr
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Auch Bundesbehörden wollen zum Nazi-Terror schweigen
Was wussten die Geheimdienste über die Neonazi-Zelle? Ebenso wie in Thüringen wollen auch auf Bundesebene die Behörden schweigen. Doch es gibt eine Auskunftspflicht.
Berlin/Erfurt - Für die meisten Bundestagsabgeordneten klingen die Ankündigungen der Präsidenten von Bundes-Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt wie eine Kampfansage: Heinz Fromm und Jörg Ziercke sagen: nichts. Schon gar nichts, was der Geheimhaltung unterliegt. Das muss jeden Abgeordneten empören, unterliegen die Geheimdienste doch ausdrücklich der parlamentarischen Kontrolle. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht Ende Juli 2009 entschieden: "Das Parlament und seine Organe können nicht als Außenstehende behandelt werden, die zum Kreis derer gehören, vor denen Informationen zum Schutz des Staatswohls geheim zu halten sind." Ausnahme seien nur Dienstgeheimnisse.
Fromm und Ziercke werden wissen, warum sie sich so störrisch zeigen. Denn bei der Aufarbeitung der Neonazi-Mordserie an türkischen und griechischen Kleinunternehmern und einer Polizistin aus Thüringen geht es auch um möglicherweise geheim gehaltene Details zu jenen Versäumnissen von Verfassungsschutz und Polizei. Die auf Bund- und Länderebene beteiligten Behörden sind inzwischen so missgünstig, dass sie sich in internen Schriftwechseln gegenseitig Schuld zuweisen und schwerer Fehler bei der Verfolgung der drei Neonazis Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe bezichtigen.
Provozierende Startbedingungen also für den Bundestags-Untersuchungsausschuss und die Bund-Länder-Expertenkommission, die das Versagen aufklären sollen. Fromm und Ziercke wollen lediglich "allgemeine Einschätzungen und Bewertungen" abgeben und den Schutz ihrer Informanten und V-Leute über alles stellen. Darüber hinaus kündigt Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) an, Länder-Akten nicht an Bundestagsgremien herausrücken zu wollen. In diesen Unterlagen jedoch lässt sich vermutlich belegen, dass Landesbehörden sich weder untereinander noch mit den Bundesämtern ausgetauscht haben.
Der Bundestags-Innenausschuss erwartet von Minister Hans-Peter Friedrich (CSU) eine klare Weisung an Fromm, dass der Geheimdienst sein Wissen dem Gremium mitteilt. Ausschussvorsitzender Wolfgang Bosbach (CDU) wird am Montag mit Friedrich darüber sprechen: "Wir erbitten nicht nur, sondern erwarten Auskünfte der Behörden."
Während Ende Dezember Details aus einem amtlich geheim gehaltenen Untersuchungsbericht des BfV in den Medien aufgetaucht waren, habe BfV-Vizepräsident Alexander Eisvogel in der jüngsten Sitzung des Innenausschusses die Auskunft mit der Begründung verweigert, die Informationen stammten aus den Ländern. CDU-Mann Bosbach: "Es hieß, es gebe eine Verabredung mit den Ländern, diese Informationen nicht an uns weiterzugeben."
Von einer solchen Verabredung war unter umgekehrten Vorzeichen vorige Woche auch im Innenausschuss des Thüringer Landtags die Rede. Hier war es Innenminister Jörg Geibert (CDU), der Detail-Informationen über die laufenden Ermittlungen verweigerte - angeblich, weil der Generalbundesanwalt das so wollte. Landtags-Juristen halten das Schweigen für unrechtmäßig. Mit Blick auf Berlin sagt auch Bosbach: "Der Innenausschuss muss der Kontrollpflicht nachkommen - und dazu gehören das Nachfragen und das Aufklären." Es gehe nicht darum, in Ermittlungen einzugreifen, sondern um abgeschlossene Sachverhalte aus der Vergangenheit und deren Bewertung, so Bosbach. "Die Sicherheitsbehörden des Bundes können sich nicht gegenüber Ländern verpflichten, uns nicht jene Auskünfte zu erteilen, die wir haben müssen."
Zuvor hatte das Gremium Vertreter der Landeskriminalämter zur Aussage gebeten; kein einziger LKA-Mitarbeiter war dem gefolgt. "So geht's nicht", sagt Bosbach: "Die, die was sagen könnten, kommen nicht. Und die, die kommen, sagen nichts. Das kann kein Dauerzustand sein."
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Was für ein Sumpf!von mario_l
(46) am 20.01.2012 17:55Man darf nun gespannt sein, wie wehrhaft die parlamentarische Demokratie wirklich ist. Wer hat die Leute, die jetzt so beharrlich schweigen, eigentlich in ihr Amt gebracht? Der wird sie von dort doch auch wieder entfernen können. Vielleicht sollten die Herren Frau Zschäpe Gesellschaft leisten? Die Frau sollte man sowieso freilassen, denn in dem Spiel, das hier gespielt wird, ist sie allenfalls ein Sündenbock. Man sperrt sie so lange ein, bis man die Dinge passend gemacht hat und sie ihr in die Schuhe schieben kann. Einen wirklichen Beweis für ihre Täterschaft scheint es ja nicht zu geben und jetzt wird auch klar, warum sie schweigt. Täte sie es nicht, würde sie möglicherweise nicht mehr sehr alt. Dass sie sich unter diesen Umständen gestellt hat, ist bemerkenswert. |
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Kampfansage?von Achat![]() am 20.01.2012 11:15"So geht's nicht", sagt Bosbach: "Die, die was sagen könnten, kommen nicht. Und die, die kommen, sagen nichts. Das kann kein Dauerzustand sein." Da muss man Herrn Bosbach zustimmen denn man könnte schnell annehmen, den wahren Sachverhalt versucht man zu verschleiern, oder ist die parlamentarische Kontrolle in Deutschland nur eine Worthülse!? |
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