Thüringen Kein Veto-Recht für Kreise bei Ortsfusionen über Kreisgrenzen hinweg

Thüringens Landkreise haben nach Auffassung der Landesregierung kein Veto-Recht, wenn sich Gemeinden im Zuge der Gebietsreform über Kreisgrenzen hinweg mit anderen Orten zusammenschließen wollen.

 
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