Thüringen Gegner der Gebietsreform halten sich neues Volksbegehren offen

Im Sitzungssaal des Thüringer Verfassungsgerichtshof beginnt am 14. Juni 2017 in Weimar eine Verhandlung. Das Thüringer Verfassungsgericht verhandelt eine Klage der Landesregierung zur Zulässigkeit eines Volksbegehrens zur Gebietsreform. Foto: Martin Schutt, dpa

Weimar - Die Gegner der Gebietsreform haben ein neues Volksbegehren nicht grundsätzlich ausgeschlossen und fordern grundlegende Korrekturen.

 
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