zuletzt bearbeitet: 22.02.2012 10:08 Uhr
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Land pokert bei Beschwerde mit Fristen
Oberhof kämpft weiter. Gestern verschickte Bürgermeister Thomas Schulz eine Vollstreckungsandrohung an das Landesverwaltungsamt, nachdem das Land Beschwerde gegen das Oberhof-Urteil eingelegt hat.
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Behält der Wintersportort einen hauptamtlichen Bürgermeister? Die Kommune hat gestern einen Vollstreckungsbescheid an das Landesverwaltungsamt geschickt, um die Behörde zu zwingen, eine Anordnung zu verschicken, die ihnen die Wahl eines hauptamtlichen Stadtchefs erlaubt. Foto: frankphoto.de
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Thomas Schulz.
Oberhof - Bürgermeister Thomas Schulz (Freie Wähler) ist enttäuscht und sauer. Nachdem das Verwaltungsgericht in Meiningen mit Beschluss vom 14. Februar entschieden hatte, dass die Rennsteigstadt einen hauptamtlichen Bürgermeister für die nächsten sechs Jahre behalten darf, legte das Land fast eine Woche später Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht ein.
"Natürlich stehen Rechtsmittel jedem zu. Hier sind wir jedoch in einem eilbedürftigen Verfahren. Landesverwaltungsamt und das Thüringer Innenministerium wissen das genau. Fristen für die Wahl laufen", ist das Stadtoberhaupt verbittert über das Vorgehen in Erfurt. Fast eine Woche sei Zeit gewesen, den geänderten Bescheid zu verschicken.
Positive Resonanz
In Meiningen war entschieden worden, dass Oberhof durch das Landesverwaltungsamt (LVwA) im Wege der einstweiligen Anordnung eine Ausnahmegenehmigung für die Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters zu erteilen ist. "Nach diesem Urteil haben uns weit über 100 E-Mails aus der Region erreicht mit einer fast ausschließlich sehr positiven Resonanz", freut sich der Bürgermeister über die Zustimmung. So lange die Behörde in Weimar aber einen solchen Bescheid nicht verschickt, kann Oberhof auch nicht die gesetzlich geforderte Veröffentlichung für die Wahl in seinem Amtsblatt vornehmen. Der späteste Termin hierfür ist der kommende Freitag. Bisher liegt im Rathaus lediglich die Aufforderung vor, dass am 22. April ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt werden soll, weil der Wintersportort nur die Hälfte der für einen Hauptamtlichen geforderten 3000 Einwohner hat.
Deshalb wehrt sich die Kommune jetzt gegen die Beschwerde des Landes mit einer Vollstreckungsandrohung, die gestern an das LVwA verschickt wurde. "Es ist zutiefst bedauerlich, dass so etwas nötig ist. Ich dachte bis heute, dass Oberhof und das Innenministerium als Partner bei der Umsetzung des Handlungskonzeptes an einem Tisch saßen", zeigt sich Schulz betroffen. Bei der Ablehnung des Antrages auf Genehmigung eines hauptamtlichen Bürgermeisters Ende vergangenen Jahres sei er davon ausgegangen, "dass Landesverwaltungsamt und Innenministerium einfach nicht den nötigen Kenntnisstand besaßen". Spätestens seit dem Urteil sei aber doch klar, dass es eben noch keine vergleichbaren arbeitsfähigen und alternativen Strukturen für den Betrieb der Sport- und Freizeitanlagen gibt (sie sollen von der Sportstätten GmbH übernommen werden). Das könnte im schlimmsten Falle bedeuten, dass beispielsweise die Eröffnung der modernisierten Rennsteig-Therme bevorsteht, es aber keinen Betreiber gibt.
"Wir beharren doch nicht einfach so auf Althergebrachtem. Die Anpassung der Amtszeit an die Legislatur des Stadtrates bis 2014 oder aber die Ankopplung der Hauptamtlichkeit an den Zusammenschluss mit einer anderen Kommune waren Vorschläge von unserer Seite, die allesamt abgelehnt wurden. Die Klage war für Oberhof der letzte Weg. Während die SPD, die Grünen, die Linken und die FDP verstanden haben, dass Oberhof für Thüringen und vor allem für die Region wichtig ist, scheint dies Teilen der Landes-CDU egal zu sein", unterstreicht Schulz.
Das Stadtoberhaupt rechnete spätestens Donnerstag mit einer Entscheidung am Oberverwaltungsgericht. Das wäre gerade noch rechtzeitig, um die Veröffentlichung im Amtsblatt am 24. Februar vorzunehmen. Darin erfolgt der Aufruf, Vorschläge für die Wahl eines Bürgermeisters einzureichen. Diese müssen bis zum 9. März, 18 Uhr, bei Stadtwahlleiter Holger Orthey vorliegen.
Derweil hat sich am Dienstag auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar erklärt. Demnach soll die Entscheidung voraussichtlich schon am Mittwoch fallen. Gerichtssprecherin Katharina Hoffmann sagte, wegen der anstehenden Bürgermeisterwahl seien die Fristen für das Gericht sehr knapp.
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land pockertvon hamburg am 22.02.2012 10:32das pockern unserer landespolitiker zahlt ja " n u r " der steuerzahler.innenminister sollte das persönlich zahlen. |
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