zuletzt bearbeitet: 07.02.2012 09:48 Uhr
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Ausnahme auch ohne besondere Aufgaben
Oberhof kämpft noch immer darum, am 22. April einen hauptamtlichen Bürgermeister wählen zu dürfen. In der kleinen Stadt Leutenberg war das mit Ausnahmegenehmigung noch 2009 möglich.
Oberhof - Leutenberg liegt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und hat rund 2700 Einwohner. Die kleine Stadt wird von Klaus-Dieter Marten (CDU) regiert. Das Stadtoberhaupt wurde erst 2009 gewählt - mit einer Ausnahmegenehmigung des Landes, die die Kommune seit 1997 immer wieder erhielt. Besondere Aufgaben, wie sie beispielsweise der Wintersport Oberhof zu erfüllen hat, muss Leutenberg Klaus-Dieter Marten zufolge nicht erledigen.
Leutenberger munkeln noch heute, dass es sich zumindest bei der Wahl seines Vorgängers 2003 um einen Versorgungsposten für die Ehefrau eines Landesbediensteten gehandelt haben soll. Die Frau kam allerdings bei der Wahl gegen ihren Mitbewerber nicht durch. Deswegen, so heißt es in der Kleinstadt, habe man aber die Stelle ja nicht einfach wieder streichen können. In Leutenberg ist zudem bekannt, dass Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht durch ihren Gatten verwandtschaftliche Verbindungen zum Ort unterhält und sogar die Patenschaft über den Kegelverein übernommen hat.
Antrag abgelehnt
In Oberhof waren es immer wieder die großen Herausforderungen im Bereich des Sports und Tourismus', die in den vergangenen zwei Jahrzehnten dazu führten, dem Urlauberort die Wahl einen hauptamtlichen Bürgermeisters zu erlauben, den es auch zu DDR-Zeiten schon gegeben hat. In diesem Jahr soll die Kleinstadt mit etwas mehr als anderthalbtausend Einwohnern nur noch einen Ortschef im Nebenjob wählen dürfen. Ein Antrag an das Landesverwaltungsamt, nochmals einer Ausnahme zuzustimmen, wurde Ende Dezember abgelehnt. Oberhof legte Widerspruch ein, nächste Woche soll in Meiningen eine Eilentscheidung per Gericht getroffen werden.
Der Oberhofer Bürgermeister Thomas Schulz und auch der Stadtrat hatten gehofft, dass das Land wenigstens soweit einlenken würde, dass das Stadtoberhaupt bis zum Ende der Legislaturperiode des Stadtrates 2014 weiter im Hauptamt tätig sein darf. Weil die Aufgaben im Tourismusort nicht geringer, sondern mit dem millionenschweren Stadtumbau in den nächsten Jahren noch weitaus umfangreicher werden.
Grundsätzlich dürfen Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern nur einen ehrenamtlichen Bürgermeister wählen. Es sei denn, das Landesverwaltungsamt lässt einen hauptamtlichen Gemeindechef in begründeten Einzelfällen zu. Das galt für Oberhof genauso wie für die Gemeinde Benshausen. Darauf besteht laut Thüringer Innenministerium aber kein Rechtsanspruch.
"Eine Änderung dieser Rechtslage hat der Thüringer Landtag bislang nicht vorgenommen. Auch nicht im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen im Freistaat Thüringen vom 9. Oktober 2008. Das Thüringer Landesverwaltungsamt erteilt seit 2005 die Ausnahmegenehmigungen zur Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters ausschließlich befristet für die nächste Amtszeit", teilte Carsten Ludwig, Mitarbeiter der Pressestelle des Innenministeriums auf Anfrage von Freies Wort mit.
Hauptamtlich bis 2015?
Marten geht davon aus, dass er bis zu den nächsten Wahlen im Jahre 2015 hauptamtlicher Bürgermeister seiner Stadt bleiben wird. "Ich hoffe, dass wir weiterhin als selbstständige Kommune agieren dürfen. Wenn wir in diesem Jahr den Bürgermeister wählen würden, hätten wir vermutlich das gleiche Problem wie Oberhof", sagt der Christdemokrat, der den Kampf um den Erhalt der Hauptamtlichkeit mit großem Interesse verfolgt. Oberhof müsse separat bewertet werden. Die Stadt sei für Thüringen und Deutschland etwas ganz Besonderes. "Das sollte in der Entscheidung unbedingt berücksichtigt werden. Ich drücke Oberhof ganz fest die Daumen", spricht er seinem Amtsbruder Thomas Schulz (Freie Wähler) Mut zu.
Anschluss gefordert
Offenbar trägt sich das Innenministerium mit dem Gedanken, die einmal erteilte Ausnahmegenehmigung für Leutenberg noch in dieser Amtszeit rückgängig machen zu wollen. "Aufgrund der Einwohnerzahl von Leutenberg (das Ministerium gibt sie mit 2371 an, d. R.) muss die Stadt bis zum Ende des Jahres einen Beitritt zu einer benachbarten Verwaltungsgemeinschaft, die Zuordnung zu einer benachbarten Gemeinde (erfüllende Gemeinde), die Eingliederung in eine benachbarte oder den Zusammenschluss mit einer benachbarten Gemeinde beschließen und beim Innenministerium beantragen. Andernfalls erfolgt eine Zuordnung durch den Gesetzgeber. Aus meiner Sicht erübrigen sich derzeit Aussagen zur Wahl eines Bürgermeisters in der Stadt Leutenberg im Jahre 2015, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt hypothetisch wären", so Carsten Ludwig. Für die Leutenberger dürfte dies neu sein.
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Wieder Oberhof - auch mit Bürgermeister - eine Katastrophe in der Außenwirkung!von uschi2011 am 07.02.2012 15:26Wie soll es in Oberhof aufwärts gehen, mit diesen riesigen aufgezeigten Leistungs-Defiziten. Versagen auf der ganzen Linie und dafür auch noch einen Bürgermeister und Millionen von Steuergeldern für alles Mögliche?! Nur Wünsche - wo bleiben die Leistungen dafür? Kosten - Nutzen! Ruhe hat der Gast in Südthüringen jetzt schon mehr als genug. Die Gäste bekommen nicht annähernd die Angebote, was in anderen Urlaubsregionen selbstverständlich ist. Hier stellt sich die Frage: »In zwanzig Jahren nichts gelernt?« Die Außenwirkung ist desaströs! |
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