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Hundehalter in der Pflicht

Spätestens bis zum 29. Februar müssen alle Hunde in Thüringen einen Chip haben. Obwohl die hiesigen Tierärzte täglich dutzende Transponder einsetzen, meldeten sich bisher nur wenige Hundehalter beim Suhler Ordnungsamt.

Von Caroline Berthot
  • Tierarzthelferin Andrea und Kollegin Stefanie (v.l.) halten Hund Marley während des Chip-Einsetzens fest. Tierärztin Pamela Vasters (r.) setzt derweil den Transponder mit einer Spritze unter die Haut des Golden Retrievers. Fotos (2): frankphoto.de
  • In der Spitze der Kanüle sitzt der etwa reiskorngroße Transponder.
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Suhl - Ein kleiner Pieks, und der Chip sitzt. Tierärztin Pamela Vasters legt die Spritze weg, nimmt das Lesegerät und fährt dem Golden Retriever-Rüden Marley über die linke Halsseite, um zu prüfen, ob der reiskorngroße Transponder, den sie dem Hund gerade unter die Haut gesetzt hat, auch funktioniert. Es piept, das Lesegerät zeigt eine fünfzehnstellige Nummer an, der Chip funktioniert. Ab jetzt ist Marley sein Leben lang zweifelsfrei zu identifizieren. Und er entspricht so auch den aktuellen Gesetzesbestimmungen. Denn laut dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren müssen ab dem 1. März alle Hunde hierzulande einen Chip haben.

Konkret heißt es in dem Gesetz, das bereits seit dem 1. September 2011 in Kraft ist: "Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund auf seine Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren, elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen." Zusätzlich muss für alle Hunde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die eine Mindestversicherungssumme von 500 000 Euro bei Personenschäden und von 250 000 Euro bei sonstigen Schäden abdeckt. Die Versicherung muss ebenso wie das Einsetzen des Chips bei der zuständigen Behörde, in Suhl ist das das Ordnungsamt, nachgewiesen werden. Bis zum 29. Februar haben die Hundehalter noch Zeit, dieser Pflicht nachzukommen. Bisher haben dies jedoch nur wenige Suhler getan.

Bisher geringe Resonanz

Genau 1558 Hunde sind derzeit in Suhl gemeldet, doch eine Woche vor Ablauf der Frist haben erst wenige Halter Chip und Versicherung ihres Vierbeiners beim Amt nachgewiesen. Knapp 70 Hunde hat die zuständige Sachbearbeiterin im Ordnungsamt Cornelia Gutmann bis jetzt erfasst. "Da fehlen noch einige", meint sie. Im Amtsblatt werde daher nochmals an die Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht erinnert. Einzeln angeschrieben, wie andernorts geschehen, werden die Hundehalter nicht. Dennoch hofft man im Ordnungsamt, dass noch möglichst viele Halter in den nächsten Tagen ihrer Pflicht nachkommen. Denn wer bis zum 1. März Chip und Haftpflicht für seinen Hund nicht nachgewiesen hat, dem drohen Geldbußen von bis zu 10 000 Euro.

Marleys Besitzer bleibt das nun dank des Chips erspart. Schnell ist der kleine Transponder mittels einer Spritze eingesetzt. Die meisten Hunde lassen die Prozedur klaglos über sich ergehen. "Einer von 100 Hunden quietscht kurz auf", sagt Tierärztin Vasters, "insgesamt ist das Einsetzen des Chips vergleichbar mit einer Impfung, nur dass es noch schneller geht und weniger schmerzhaft ist." Denn der Chip wird in einem Bereich eingesetzt, in dem nur wenige Nervenbahnen verlaufen. Zudem sitzt der Transponder direkt unter der Haut, die Kanüle reicht nicht bis zum Muskel. Probleme oder allergische Reaktionen mit den Chips seien auch so gut wie ausgeschlossen. Trotzdem hätten viele Besitzer Vorbehalte oder Ängste, vor allem bei älteren Tieren, weiß Pamela Vasters zu berichten.

Dennoch implantiert sie derzeit vier bis sechs Transponder pro Tag. Man merke schon, dass die Frist jetzt auslaufe. Viele hätten bisher nichts von der Pflicht gewusst oder sie ignoriert, nun kämen die Hundehalter verstärkt. Vor allem aus Zella-Mehlis, die Stadt hatte alle Hundebesitzer per Schreiben an die Kennzeichnung erinnert. In Suhl erfolgte das nicht. Hier wurden lediglich die Halter von gefährlichen Hunden angeschrieben und aufgefordert, sofern noch nicht geschehen, eine Erlaubnis zum Führen der Hunde zu beantragen.

Die meisten Suhler Hundehalter müssen nur eine Versicherung abschließen und dem Hund einen Chip einsetzen lassen. Die Kosten tragen die Halter. Um die 30 Euro kostet das Einsetzen des Chips, je nach Art und Größe des Transponders. Dieser hält dann ein Leben lang und kennzeichnet den Hund mit einer weltweit einmaligen Nummer. Daten des Halters oder eine GPS-Ortungsfunktion befinden sich entgegen mancher Befürchtung nicht auf dem Chip.

Praktischer Nutzen

Der bietet abseits des Einhaltens des Gesetzes auch praktischen Nutzen: Für Auslandsreisen müssen Hunde generell gechippt sein, zudem kann das Tier durch den Chip leichter identifiziert werden, wenn es ausreist, ausgesetzt wurde oder einen Unfall hatte. Voraussetzung dafür ist, dass die Daten des Hundes in einer Haustierdatenbank registriert sind. Das geht meist kostenlos im Internet auf Plattformen von Vereinen. Und auch von Amtsseiten sollen die Daten künftig in einem Hunderegister beim Thüringer Landesrechenzentrum gespeichert werden.

Dafür müssen jedoch erst einmal alle Hunde einen Chip haben beziehungsweise müssen den Ämtern entsprechende Nachweise darüber vorliegen. Noch sind einige Tage Zeit, das zu erledigen, und es gibt viele Suhler Hundehalter, denen der Gang aufs Amt noch bevorsteht.

Nähere Auskünfte zum Verfahren sind im Ordnungsamt bei Cornelia Gutmann unter 74 29 84 erhältlich.

    
    

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