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Eine Satzung für die Tonne

Der Müllofen beschäftigt erneut die Richter. Die einst vorausgesagten Abfallmengen würden weit verfehlt, die Bürger zahlten deshalb zu viel für die Entsorgung, meint Kläger Peter Hornschuch.

Von Marco Schreiber
  • In der umstrittenen Müllverbrennungsanlage Zella-Mehlis landet der Südthüringer Müll. Foto: frankphoto.de
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Suhl - Peter Hornschuch ist seit vielen Jahren ein erklärter Gegner des Müllofens in Zella-Mehlis. Zu groß, zu teuer, am falschen Ort - mit diesen Argumenten ging der Suhler mit vielen anderen Bürgern gegen das Projekt auf die Straße. Ohne Erfolg, 2007 wurde der Koloss angeheizt. Selbst eine Klage der Stadt Suhl hatte den Bau nicht verhindern können.

Doch die Sache mit dem Müll ließ Hornschuch nicht los. 2004 zog er auf der Liste von Aktiv für Suhl in den Stadtrat ein. Als solcher wurde er später Verbandsrat im Südthüringer Abfallzweckverband ZASt, der den Müllofen betreibt, und überblickt deshalb viele Zusammenhänge. Mit diesem Wissen unterfüttert Hornschuch seine Klage.

Als Einwohner Suhls zahlt der Mann mit dem Pferdeschwanz Müllgebühren wie jeder andere Bürger auch. Die Rechnung für seine 120-Liter-Tonne vom März 2009 zweifelt er allerdings an. Die Gebühren seien falsch kalkuliert worden, die damals geltende Gebührensatzung der Stadt sei deshalb rechtswidrig. Im Kern möchte Hornschuch vom Gericht geprüft haben, ob die Bürger beim Müll draufzahlen, wenn viel weniger Abfall anfällt, als eigentlich im Ofen landen sollte. Zwei Jahre lang gingen Schriftsätze zwischen dem Verwaltungsgericht, dem Kläger und der Stadt Suhl als Beklagter hin und her; die Unterlagen füllen zwei dicke Aktenmappen. Gestern trafen die Kontrahenten zur mündlichen Verhandlung in Meiningen aufeinander. Von den Richtern hinzugezogen - am Gericht heißt es beigeladen - wurde auch die Geschäftsführung des Müllofens.

Entschieden, so viel vorweg, wurde über die Klage jedoch nicht. Die Kammer sah sich dazu außerstande. Nach zweistündiger Verhandlung, stolperten die Richter über das Datum der strittigen Satzung. Die eine Version nannte als Datum ihres Beschlusses den 30. Juli 2007, als Datum ihrer Veröffentlichung den folgenden Tag. Die andere, von der beklagten Stadt Suhl vorgelegte Version zeigte als Beschlussdatum den 4. Mai 2007 und als Veröffentlichungsdatum den 30. Juni 2007. Kein Spaß sei diese plötzliche Ungereimtheit, sagt der Vorsitzende Richter angesichts des neuen Sachverhalts. "Man sollte wissen, auf welcher Rechtsgrundlage wir entscheiden." Die Kammer wolle jetzt die Originale der Satzungen "auf Herz und Nieren prüfen". Danach werde über einen zweiten Verhandlungstermin entschieden.

Hornschuch zweifelt die Suhler Abfallgebührensatzung von 2007 in mehreren Punkten an. Erstens sei die Anlage für eine Müllmenge von 160 000 Tonnen Müll pro Jahr ausgelegt worden. Tatsächlich geht aber die Müllmenge von Jahr zu Jahr zurück, die in den Südthüringer Haushalten anfällt. Um die Anlage dennoch auszulasten, muss mehr Gewerbemüll herangekarrt werden, als ursprünglich geplant. Während im Jahr 2009 für die Verbrennung von einer Tonne Hausmüll 131 Euro kalkuliert worden seien, habe man für die Verbrennung von gewerblichem Müll jedoch nur 80 Euro je Tonne berechnet.

Single-Haushalt zahlt drauf

Während Hornschuch eine Quersubventionierung auf Kosten der Haushalte vermutet, argumentieren die Betreiber mit den marktüblichen Preisen - höhere Entgelte ließen sich am Müllmarkt nicht durchsetzen. Außerdem gehe man davon aus, dass Gewerbemüll bei der Verbrennung mehr Energie freisetzt als Hausmüll.

Als zweites vermutete Hornschuch, dass die Kosten der Müll-Zwischenlagerung in Meiningen und Leimrieth mit in die Gebührenkalkulation eingeflossen seien. Rechtswidrig, glaubt er, habe doch der Abfallverband den Müllofen zu spät in Betrieb genommen. 6,7 Millionen Euro hat die Zwischenlagerung gekostet - für die eine Rückstellung gebildet worden sei, wie die Betreiber sagen, die also nicht in die Gebührenkalkulation eingeflossen seien. Als Drittes sieht Hornschuch nicht ausreichend Anreize in der Gebührengestaltung, Müll zu vermeiden und damit Kosten zu sparen. Der Gesetzgeber schreibt solche Anreize jedoch ausdrücklich vor - wer weniger Müll in die Tonne wirft, soll belohnt werden.

Hornschuch rechnete aus, wie die Bürger Müllgebühren sparen könnten, wenn sie sich mit ihren Nachbarn eine 1100-Liter-Tonne teilten, statt jeder Haushalt für sich eine 120-Liter-Tonne leeren zu lassen.

Eine solche Variante könne die Kammer jedoch nicht prüfen. Für sie zähle ausschließlich die Möglichkeit, ob Bürger die Größe der Tonne und den Entleerungsrhythmus wählen können - was sie laut 2007-Satzung konnten. 80- und 120-Liter-Tonne, zwei- oder vierwöchiger Rhythmus - "da ist Musik drin", sagt der Vorsitzenden Richter. Ausgenommen seien die Ein-Personen-Haushalte: Wenn als Richtmaß 15 Liter Müll je Bürger und Woche zugrunde gelegt wird, die kleinste Tonne aber 80 Liter fasst, zahlt der Single-Haushalt drauf, weil die Tonne nach vier Wochen geleert werden musste. Bis 2009: Da wurde ein Sechs-Wochen-Rhythmus eingeführt.

Den nächste Verhandlungstermin will die Kammer später verkünden.

    
    

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Die neuesten Kommentare

Schon wieder...

von rolando m (60) am 01.12.2011 11:57
"Kummer" mit dem Müllofen? zwinkern
(0)

müllgebühr.....

von hamburg am 01.12.2011 12:28
stimme ich zu,dass der k u m m e r mit dem müll noch probleme bringen wird. verteuerung der gebühren wird wohl kommem.was für ein kummer mit dem kummer und seien hefern.
(0)
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