zuletzt bearbeitet: 21.02.2012 09:57 Uhr
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Gericht entscheidet über Nutzung
Arnstadt - Wem gehört eigentlich der Rathaussaal? Sind Politiker auch Bürger und dürfen ihn nutzen? Wenn er politisch nur für den Stadtrat genutzt werden darf, sind die Fraktionen dann ein Teil davon oder nicht? Fragen, die zur jüngsten Sitzung den Stadtrat in einer recht langen und emotionalen Debatte beschäftigten und über deren Antwort künftig die Gerichte entscheiden sollen.
Der Hintergrund: Die Arnstädter Stadtratsfraktion der Linken hatte beantragt, den Rathaussaal für eine Fraktionsveranstaltung zu nutzen. Bei dieser soll es sich laut Frank Kuschel um einen "Erfahrungsaustausch mit Kommunalpolitikern anderer Städte unter dem Motto Stadtgestaltung im Spannungsfeld zwischen Tradition und Moderne" gehandelt haben. Arnstadt sei dafür ausgewählt worden, weil "hier auf engstem Raum alle Konfliktfelder der Stadtgestaltung anzutreffen sind." Der sanierte Rathaussaal hätte als gelungenes Beispiel den passenden Rahmen liefern sollen.
Bürgermeister Hans-Christian Köllmer (ProA) erteilte dem Ganzen aber eine Absage, verwies darauf, dass der Rathaussaal nur "für kulturelle und Vereinsveranstaltungen zur Verfügung steht, sowie für den Stadtrat." "Die Fraktionen sind Teil des Stadtrates. Dies soll ein Ort kommunalpolitischer Arbeit sein", forderte Frank Kuschel. "Auch wir sind schon abgelehnt worden", sagte Pro-Arnstdadt-Fraktionsvorsitzender Georg Bräutigam. Die Sorge der Verwaltung leuchtet ein: Erlaubt man einer politischen Gruppierung die Nutzung, könnten sich andere, die man nicht haben will, einklagen.
Stattdessen hatte man die Linken auf die Stadthalle und das dortige Veranstaltungskontingent der Stadt verwiesen. "Es ist ein Unterschied, ob man im Wirtshaus oder Rathaus tagt", erwiderte Kuschel. Unabhängig vom Ausgang des Stadtratsantrages, der erwatungsgemäß scheiterte, hatte die Partei bereits beim Verwaltungsgericht in Weimar Klage eingereicht. br
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