zuletzt bearbeitet: 02.02.2012 09:58 Uhr
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Das Laster kann teuer werden
Öffentlicher Alkoholgenuss in Ilmenau und die Konsequenzen kamen kürzlich im Hauptausschuss zur Sprache. Wer erwischt wird und nicht bezahlt, dem droht gar Haft.
Ilmenau - Der kleine Philosoph und großartige Karikaturist Wilhelm Busch hatte zu beinahe jeder Lebenslage einen treffenden Vers parat; so auch diesen zum Thema Alkohol: "Es ist ein Brauch von alters her: Wer Sorgen hat, hat auch Likör. Doch wer zufrieden und vergnügt, sieht zu, dass er auch welchen kriegt." Viele seiner aphoristischen Verse sind in den Volksmund übergegangen, woher die Weisheit stammt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
In der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nannte Stadtrat Klaus Leuner (Linke) zwei Beispiele, nach denen zwei junge Männer im Zusammenhang mit Alkoholgenuss im Freien mit Ordnungsstrafen belegt wurden. Während einer der beiden das für einen Auszubildenden nicht unerhebliche Ordnungsgeld von 20 Euro bezahlte, musste der zweite Betroffene für das gleiche Delikt sogar einige Tage Haft absitzen. Die beiden (vertrauenswürdigen) Mütter der betroffenen jungen Männer waren verwirrt und fragten über Stadtrat Leuner an: Darf die Stadtverwaltung Ilmenau das überhaupt? Freies Wort nahm die Frage auf, stellte sie Ilmenaus Oberbürgermeister Gerd-Michael Seeber, und fügte noch hinzu: Wie oft kam so etwas im vergangenen Jahr vor?
Die Antwort war eindeutig. Erstens: Die Stadt Ilmenau darf. Zweitens: "Von den 25 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren im Jahr 2011 wurden acht nicht bezahlt und auch kein Widerspruch eingeleitet, so dass in diesen Fällen die Androhung einer Erzwingungshaft eingeleitet wurde."
Der OB verwies auf einen Beschluss mit dem bürokratischen Titel "Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Ilmenau vom 5. August 2008" (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Ilmenau Nr. 07/2008 am 08. 08. 2008). Zur Erinnerung: Im Frühjahr und Sommer 2008 gab es am Wetzlarer Platz durch alkoholisierte junge Leute einiges Aufsehen. Mit großem personellem Aufwand wurde die teils brisante Atmosphäre dort entschärft. Besonders engagiert zeigte sich damals Jutta Ewald aus der Alten Försterei, der es gelang, einige der betroffenen Jugendlichen für ein Theater- und Kulturprojekt zu begeistern, das seither von ihr und im Kern einigen dieser oft nur beschimpften Jugendlichen bis heute weitergeführt wird. Im Stadtrat wurden generell zum Thema Jugendarbeit Forderungen nach "mehr Angeboten, statt Verboten" laut.
Zudem wurde die genannte ordnungsbehördliche Verordnung verabschiedet. Darin heißt es unter Paragraf 14: "Auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie in Erholungsanlagen ist untersagt: ... Das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freiausschankflächen oder Einrichtungen wie Grillstellen ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen". Dazu gehört außerdem Paragraf 19 (2): "Die Ordnungswidrigkeit kann ... mit einer Geldbuße bis fünftausend Euro geahndet werden."
Auch wenn von einer Haft- oder Arreststrafe nicht die Rede ist, kann diese in Form einer sogenannten "Erzwingungshaft" durchaus eintreten. Allerdings muss dafür der Betroffene sehr "konsequent" alle Schreiben, Mahnungen, Erinnerungen des Ordnungsamtes, der Bußgeldstelle, der Vollstreckungsbehörde und des Amtsgerichtes (in der Reihenfolge) ignoriert haben. Die böse Pointe dabei ist: Betroffene, die es darauf ankommen lassen und sich sagen: Na, dann geh ich eben in den Knast - die wissen nicht, dass sie das Ordnungs- und Bußgeld trotzdem noch bezahlen müssen. Auch der Volksmund trifft an dieser Stelle wieder zu: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Denn die Stadt Ilmenau tat mit der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt und auf der Internetseite ihrer Pflicht Genüge (siehe Infokasten).
Ansonsten können sich Betroffene ja mit diesem Zitat von Wilhelm Busch trösten: "Den Lasterhaften tadelt oft, wer ihn beneidet."
In Ilmenau ist auf öffentlichen Plätzen und Grünanlagen jedes Verhalten untersagt, mit dem Andere behindert oder belästigt werden. Dazu gehört unter anderem längeres Verweilen (über 20 Minuten) größerer Personengruppen bei gleichzeitigem Alkoholgenuss oder Ruhestörung, an folgenden Plätzen: Wetzlarer Platz, Kirchplatz, Spielplatz Spitalgasse, Apothekerbrunnen, Bahnhofsvorplatz, Marktplatz, Ziegenbrunnen, Wenzelsgarten, Lindenstraße, Naumannstraße, Straße des Friedens, Marktstraße, Friedrich-Hofmann-Straße. Alkoholverbot gilt nicht bei Veranstaltungen wie dem Stadtfest.
Internet-Quelle: www.ilmenau.de - Rathaus - Ortsrecht - Öffentliche Sicherheit und Ordnung. app
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Die neuesten Kommentare
Kann Glatteis in Ilmenau teuer werden.....von classic am 02.02.2012 16:10Es wäre wünschenswert, wenn der verantwortliche Ausschuss, auch die Grundstückseigentümer bestrafen würde,die in dieser Jahreszeit , ihrer Räüm-und Streupflicht nicht nachkommen ! Ein kompetenter Ilmenauer Rechtsanwalt sagte: "Die Stadt kann Bußgelder bis 5000 Euro gegen Räum und Streumuffel verhängen" Voraussetzung, man ist nicht , auf einem oder beiden Augen blind.... |
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