zuletzt bearbeitet: 02.02.2012 09:58 Uhr
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Aus Frust beschädigte er ein Fenster bei der Polizei
Ärger mit dem Vater, der Polizist in Ilmenau ist, löste im Juni 2011 ein Erfurter auf seine Weise. Er warf ein geklautes Verkehrsschild gegen ein Fenster der Polizeistation Ilmenau. Nun musste er sich vor Gericht dafür verantworten.
Ilmenau - Es war der pure Frust und eine beachtliche Menge Alkohol, die den jungen Erfurter dazu verleiteten, am 28. Juni 2011 in der Nacht ein Verkehrsschild in der Unterpörlitzer Straße an einer Baustelle zu entwenden und es an der Polizeistation in Ilmenau an ein Fenster zu werfen. Das erklärte er zumindest der Richterin Mandy Trebeß am Ilmenauer Amtsgericht. Er wisse nicht mehr, wie er das Schild aus der Befestigung bekommen habe, nur, dass er es war.
Das Schild habe er mitgenommen. Auf der Unterpörlitzer Straße kam er dann an der Polizeistation vorbei. Dort arbeitet sein Vater, sagte der 21-Jährige aus. Aus Frust habe er das Verkehrszeichen gegen das Fenster, hinter dem der Vater gestanden haben soll, geworfen. "Es war keine politisch motivierte Tat, wie es in der Anklage steht", betonte der Angeklagte. Allein gegen den Vater richtete sich die Tat. Der Richterin leuchtete diese Art der familiären Konfliktbewältigung nicht ein.
Sowohl den Wert des Diebesgutes als auch die Sachbeschädigung am Fenster schätzte die Staatsanwaltschaft auf je 30 Euro. Der Mann hätte nicht versucht, den Schaden zu erstatten, obwohl er ein festes Einkommen als Zeitarbeiter in Arnstadt habe. Auch hätte er nie den Versuch unternommen, seine gemeinnützige Arbeit abzuleisten, die ihm im Rahmen einer anderen Straftat im Juni 2011 auferlegt wurde.
Er gab zu Protokoll, schon 10 bis 15 Stunden geleistet zu haben gegen Ende des Jahres 2011. Die Richterin fand im Bericht der Jugendgerichtshilfe aber nur vier. Den im November verhängten Arrest trat er nie an, da er sich in Arbeit befand. Er sah sich auch nicht bemüßigt, die restlichen Arbeitsstunden in Tagesgeldsätze umzuwandeln, hielt die Richterin ihm vor. Er habe nicht gewusst, dass er das hätte vorher machen können. "Das glauben sie doch selbst nicht", kommentierte Trebeß die Bemerkung und las stattdessen weiter aus dem Bericht der Jugendgerichtshilfe.
"Schwieriger Freundeskreis"
So ließen sich die Eltern des Angeklagten früh scheiden. Aufgewachsen im Ilm-Kreis, kam der Junge erst mit der Mutter nach Baden-Württemberg und dann wieder zurück zum Vater. Dieser habe oft den schlechten Einfluss des Freundeskreises auf seinen Sohn kritisiert.
Als unzuverlässig, schwer erreichbar und unwillig, die Auflagen zu erfüllen, wird er in dem Bericht von Oktober 2011 beschrieben. Gebessert habe sich das Verhältnis zum Vater, sagte der Angeklagte aus. Empfohlen wurde damals die Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht.
Die Anklage im aktuellen Fall plädierte für eine Verhandlung nach Erwachsenenstrafrecht, da der Mann zur Tatzeit kurz vor der Vollendung des 21. Lebensjahres stand und als normal entwickelt durch das Gericht beurteilt wurde. 45 Tagessätze à 30 Euro schlug die Staatsanwältin vor. Die Richterin erhöhte das Maß auf 35 Euro je Tagessatz. Denn auch sie erkenne keine Reifedefizite beim Angeklagten, die bei dieser Tat zur Geltung hätten kommen können. dz
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