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Ruhe und Ordnung in Kleingartenanlage bringen

Für den Bereich der Kleingartenanlage "Krumme Hohle" wird ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt. Damit will man Ruhe und Ordnung in die Anlage bringen.

  • Kleingartenanlage "Krumme Hohle": Jetzt soll ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt werden. Foto: Heiko Matz
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Bad Salzungen - 1977 wurde das Gebiet der Kleingartenanlage "Krumme Hohle" von der staatlichen Bauaufsicht genehmigt. Die Parzellen sind in rund 130 Gärten mit einer durchschnittlichen Fläche von 400 Quadratmetern aufgeteilt. Zulässig sind hier Gartenhäuser mit einer Grundfläche von 24 Quadratmetern. Nur ausnahmsweise gab es bei begründetem Bedarf - zum Beispiel für Großfamilien - eine genehmigte Grundfläche von maximal 30 Quadratmetern. Doch nicht alle Gartenbesitzer haben sich an die vorgeschriebene Größe gehalten. Weil sich Laubenbesitzer gegenseitig anzeigten, musste die Bauaufsicht des Landratsamtes aktiv werden (wir berichteten). Nun ist alles auf dem Prüfstand. Die Bauaufsicht hat eine Bestandsaufnahme veranlasst. Das bedeutet: Alle Gebäude, die 24 Quadratmeter überschreiten (oder die genehmigten 30) müssten abgerissen werden. Mit einem einfachen Bebauungsplan will die Stadt den Gartenbesitzern helfen. Bürgermeister Klaus Bohl (Freie Wähler) machte zur Stadtratssitzung noch einmal deutlich, dass die Stadt an der eingetretenen Situation keine Verantwortung trage. Die Anzeigen seien von Gartenbesitzern selbst gekommen. "Wir wissen aber, dass Kleingartenanlagen für die Bürger wichtig sind. Und wir möchten ihnen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten helfen." Der Beschluss zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans sei ein Beginn. Allerdings könne man jetzt noch nicht sagen, was bei den Festlegungen zur zulässigen Höchstgrenze für Bauten (also über die gesetzlichen 24 Quadratmeter hinaus) herauskomme. Dies hänge von den Trägern öffentlicher Belange ab, die nun befragt werden sollen. "Wir werden die Spielräume ausloten und versuchen, die maximal zulässige Grenze auszunutzen", betonte der Bürgermeister. Alle Probleme werde man damit aber nicht lösen können.

Stadtrat Ralf Tonndorf (Linke) ergänzte, dass die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans mit der Mehrheit der Gartenbesitzer besprochen wurde. Er habe an der Hauptversammlung des Kleingartenvereins teilgenommen. Ebenso wie rund 100 Gartenbesitzer. Als Stadt werde man dafür sorgen, dass das Gebiet eine Gartenanlage bleibe. "Das hat oberste Priorität", sagte er. Allerdings könne man in den Fällen, wo bereits ein Gerichtsurteil zum Abriss vorliegt, nicht mehr helfen. "Aber vielleicht den anderen."

Auf Anregung von Ingolf Schneider (CDU) soll der Stadtentwicklungsausschuss einbezogen werden. "Dieser sollte sich die Sache vor Ort anschauen und darauf achten, dass mit dem Thema sensibel umgegangen wird", betonte er.

Mit der Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes, meinte Gerhard Schlegel (Freie Wähler), sei man auf dem richtigen Weg. Erhardt Zuhr (CDU) fragte nach, welche Gebäude Bestandsschutz hätten und wie viele Gebäude zu groß gebaut wurden. "Es liegen noch keine Zahlen vor. Die Bauaufsicht erfasst noch", antwortete Klaus Bohl. Er hoffe, fügte Erhardt Zuhr an, dass die Sache bald ein Ende finde und die Leute das, was sie sich geschaffen hätten, in Ruhe genießen können.

Nach der Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes folgt die öffentliche Auslegung. Dann kann jeder seine Bedenken und Anregungen dazu äußern. Dies empfahl Stadtratsvorsitzende Elka Rödl auch zwei Vertretern der Kleingartenanlage, die im Rahmen der Bürgerfragestunde über aktuelle Gerichtsurteile zu Gartenlauben-Größen berichteten.

    
    

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