zuletzt bearbeitet: 20.02.2012 07:51 Uhr
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Knackpunkt Wasserzähler
Um die Feinheiten und gesetzlichen Grundlagen beim Einsatz von Wasserzählern ging es zur Sitzung des Verbraucherbeirates.
Bad Salzungen - Rund 21 000 Wasseruhren unterschiedlicher Durchflussmengengrößen existieren im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserverbandes. Nahezu allen gemeinsam ist die Tatsache, dass es sich um sogenannte Mehrstrahl-Flügel-Nassläufer handelt. Die "springen" zwar nicht gleich bei jedem tropfenden Wasserhahn an; im Gegensatz etwa zu den weit teurerer und anders messenden Ringkolbenzählern. Dafür haben sie die Eigenschaft, etwas "nachzulaufen", wenn der Wasserhahn bereits wieder abgestellt worden ist. "Das bewegt sich aber alles im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Toleranzbereiche", beteuerte der WVS-Ingenieur Peter Roth während der Sitzung des Verbraucherbeirates.
Aufgeschreckt durch mehrere kritische Fernsehbeiträge zum Thema Hauswasserzähler hatten die Verbraucherbeiräte Aufklärung von den Wasserverbandsmitarbeitern gefordert. Diese bekamen sie in ihrer Sitzung geliefert. Für die ordnungsgemäße Planung, Errichtung, Änderung und Instandhaltung der Hausinstallation der Wasserleitungen ist der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Die zwischengeschalteten Wasserzähler zur Erhebung des Wasserverbrauchs hingegen sind Eigentum des Wasserverbandes, betonte Roth. Alle sechs Jahre müssen die Zähler nach Recht und Gesetz ausgetauscht und neu geeicht werden. Das betrifft im Verbandsgebiet zwischen 3200 und 3800 Zählern jährlich.
Falls ein Grundstücks- beziehungsweise Hauseigentümer den Verdacht hat, dass sein Zähler nicht ordnungsgemäß misst, kann er sich mit der Bitte und einem Antrag auf Überprüfung an den Zweckverband wenden. Sollte sich herausstellen, dass der Wasserzähler falsch misst, werde man sich mit dem Kunden über einen finanziellen Schadensausgleich einig. Ist der Zähler jedoch in Ordnung, muss der Kunde selbst die Überprüfungskosten in Höhe von 100 Euro bezahlen.
Dem Ansinnen von Verbraucherbeiratsmitglied Rolf Lüttich, ob man den Hauseigentümern nicht zugestehen sollte, den teureren, aber anders messenden Ringkolbenzähler auf eigene Kosten installieren zu lassen, standen sowohl Peter Roth als auch WVS-Werkleiter Heiko Pagel ablehnend gegenüber. Das würde eine erhebliche Kostensteigerung mit sich bringen, denn irgendwann müssten die Zähler ja auf Kosten des WVS wieder ausgetauscht werden. "Und die sind drei- bis viermal so teuer wie die von uns flächendeckend eingesetzten Wasserzähler". Außerdem würden dadurch auch die Grundgebühren für alle Kunden im Verband steigen, weil der WVS die gestiegenen Kosten anteilmäßig auf alle Hauseigentümer umlegen müsste, so Pagel. "Das kann man, glaube ich, so keinesfalls stehen lassen", hielt ihm Verbraucherbeiratsvorsitzender Ralf Tonndorf entgegen. "Da sollte unbedingt noch mal drüber gesprochen werden. Wir sind dafür verantwortlich, eine möglichst genaue Erfassung der verbrauchten Wassermengen zu fordern, und sollten uns nicht gleich mit einer Gebührenerhöhung drohen lassen."
Wenn der Ringkolbenzähler später einmal finanziell interessanter weil bezahlbarer wäre, käme dann eine Umrüstung im Verbandsgebiet in Betracht, fragte Beiratsmitglied Klaus Bohl nach. "Spricht da etwas dagegen?". Eigentlich nichts, antwortete Trinkwasserexperte Roth. Sicherlich stehe es auch jedem frei, schon einen Ringkolbenzähler auf eigene Rechnung in der eigenen Hauswasseranlage zu installieren, so die WVS-Vertreter auf eine entsprechende Nachfrage. Aber der Nassflügelzähler bliebe trotzdem "vorgeschaltet" und sei bei der Erhebung der Verbrauchs weiterhin ausschlaggebend. tk
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