zuletzt bearbeitet: 18.02.2012 09:23 Uhr
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Haupt- oder ehrenamtlich?
Ob Schweina am 22. April einen haupt- oder einen ehrenamtlichen Bürgermeister wählt, wird die Kommunalaufsicht entscheiden.
Schweina - Am 19. Januar hatte der Gemeinderat Schweina die Hauptsatzung geändert, weil die Gemeinde ob ihrer Einwohnerzahl keinen hauptamtlichen Bürgermeister mehr wählen dürfe - so die Auffassung der Kommunalaufsicht. Der Gemeinderat fügte sich. Wenige Tage später, am 25. Januar, erhielt der Bürgermeister Post vom Amt, in der es hieß, dass Schweina, weil erfüllende Gemeinde für Steinbach, einen hauptamtlichen Bürgermeister behalten kann. Der Gemeinderat habe daher am 19. Januar einen rechtswidrigen Beschluss gefasst, der nun korrigiert werden sollte.
Doch da tauchten ein paar Fragen auf. Der am 22. April neu zu wählende hauptamtliche Bürgermeister wäre mit Blick auf das Zusammengehen von Schweina, Bad Liebenstein und Steinbach gerade einmal sechs Monate im Amt, obwohl für sechs Jahre gewählt. "Welche Versorgungsansprüche bestehen für den neu gewählten Bürgermeister?", fragte Falk Hausdörfer von der Fraktion der Linken. Seine Fraktion wolle der Änderung nicht zustimmen, zunächst solle diese Frage geklärt werden. Bürgermeister Jürgen Holland-Nell (SPD) erklärte: "De facto ist die Legislatur nach einem halben Jahr vorbei." Über die Versorgungsansprüche habe er sich aber noch keine Gedanken gemacht. Er wisse ja auch nicht, ob er am 22. April wiedergewählt werde. Hätte die Gemeinde einen ehrenamtlichen Bürgermeister wählen müssen, hätte Holland-Nell nicht antreten dürfen, weil er seinen Wohnsitz nicht in Schweina hat. Kurt Kellner (CDU) fragte, was am Gerücht dran sei, der Bürgermeister habe für zwei Tage einen Wohnsitz in Bad Liebenstein angemeldet, um doch antreten zu können. "Mein Wohnsitz ist Moorgrund", so Holland-Nell. "Geredet wird viel."
"Mir scheint sehr amateurhaft, was sich Rechtsaufsicht und Innenministerium hier geleistet haben", meinte Kurt Kellner. Man habe die Aufforderung zur Satzungsänderung als Basis für das Abstimmungsverhalten angesehen. Man fühle sich ein wenig an der Nase herum geführt. Zudem hat die Aussage, der Gemeinderat habe einen rechtswidrigen Beschluss gefasst, für Verärgerung gesorgt. "Wir haben schließlich auf Aufforderung der Kommunalaufsicht gehandelt", meinte Kellner. Zur Frage von Falk Hausdörfer sagte er, es sei richtig, dass der neu gewählte Bürgermeister für den Rest seiner Legislaturperiode einen Versorgungsanspruch habe, und zwar von 70 Prozent seiner Bezüge. Diese würden vom Versorgungsamt in Artern übernommen. Die Gemeinde müsse dann allerdings höhere Beiträge an das Amt zahlen. "Das ist eine gute Möglichkeit, die Politikverdrossenheit der Bürger zu steigern."
Das neuerliche Schreiben der Kommunalaufsicht sei voller Widersprüche, befand Hausdörfer. Das habe er anhand der Kommunalordnung geprüft. "Wenn wir dieser Änderung zustimmen, sollten wir uns der Konsequenzen bewusst sein", so Hausdörfer. "Diese Entscheidung sollen die treffen, die das eingerührt haben", hieß es aus der SPD-Fraktion. Die Abstimmung ergab fünf Ja, sechs Nein und zwei Enthaltungen. Der Bürgermeister sagte, dass er das Abstimmungsergebnis umgehend der Rechtsaufsicht mitteilen werde, und die dann "entscheiden soll". Positiv an dem ganzen Hin und Her sei, so Kommentare aus der SPD-Fraktion, dass man ohne die Aufforderungen zur Änderung der Satzung vermutlich das Problem des Versorgungsanspruches gar nicht diskutiert und bedacht hätte. sdk
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