Eigener Inhalt Nach Hause telefonieren

Susann Winkel

Aus für Roaming-Gebühren: Seit Donnerstag gelten im EU-Ausland für Telefonieren und mobiles Surfen Inlandspreise.

 
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Das klingt jetzt fast ein wenig zu schön so kurz vor dem Sommerurlaub: Die Europäische Union hat zum Stichtag 15. Juni die Roaming-Gebühren für die Nutzung von Mobiltelefonen im EU-Ausland für Anrufe, SMS und Internetzugang abgeschafft. Und tatsächlich sollten Sie diesen Satz ganz genau lesen, bevor Sie demnächst am Strand das Smartphone zücken. Achten Sie vor allem auf die Formulierung
"im EU-Ausland" . Das bedeutet:

1. Die Regelung gilt für EU-Staaten, vorerst somit auch noch für Großbritannien; außerdem für Island, Norwegen und Liechtenstein. Außerhalb der EU können nach wie vor Roaming-Gebühren erhoben werden, zum Beispiel in der Schweiz oder der Türkei. Vorsicht ist zudem bei Kreuzfahrten geboten. Für die Bord-Funknetze, über die viele Schiffe verfügen, gilt die EU-Regelung ebenfalls nicht. Eine Gesprächsminute kann hier schnell 10 Euro kosten, wenn kein Landnetz verfügbar ist und sich das Mobiltelefon über das teure Schiffsnetz einwählt.

2. Es entfallen nur Extra-Gebühren für denjenigen, der sich im EU-Ausland befindet. Wer also aus dem Urlaub nach Hause telefoniert, zahlt keine Gebühren. Wer zuvor aber aus seinem Heimatland beispielsweise im Hotel am Urlaubsort anruft, der zahlt nach wie vor die von seinem Anbieter festgelegten Tarife für Auslandsgespräche. Das ist inkonsequent, könnte aber vor allem als Entlastung für die Mobilfunkanbieter gedacht sein, zu deren Nachteil die neue Regelung letztlich ist.

Verbraucher sollten außerdem beachten, dass die Regelung eine Fair-Use-Grenze vorsieht. Wer sich aus beruflichen oder privaten Gründen über einen längeren Zeitraum im Ausland aufhält, kann unter Umständen einen Aufschlag zahlen müssen. Wie hoch dieser genau ist und ab wann er vom Mobilfunkanbieter verlangt werden darf, ist nicht genau geregelt. Als kritische Grenze für Nachfragen und Nachforschungen seitens des Anbieters gelten vier Monate. Mit dieser Festlegung soll zugleich verhindert werden, dass sich Kunden künftig für besonders billige Anbieter im EU-Ausland entscheiden, um mit deren SIM-Karte grenzenlos günstig daheim zu telefonieren.

Weiterhin empfiehlt sich immer ein gründlicher Blick auf den eigenen Mobilfunkvertrag. Der gewählte Tarif kann Roaming nur in bestimmten Kapazitäten erlauben oder sogar gänzlich ausschließen. Dann ist die Mobilfunknutzung im Ausland entweder gar nicht möglich oder weiterhin nur mit zusätzlichen Gebühren.

Von all diesen Ausnahmen und Besonderheiten einmal abgesehen, bleibt die Neuregelung dennoch ein Meilenstein innerhalb der EU. Ihm voran geht ein zehnjähriger Prozess der Reduzierung, am 30. April 2016 wurden die Roaming-Gebühren letztmalig vor ihrer Abschaffung gesenkt.

So! kurz erklärt: Roaming
Der englische Begriff Roaming bedeutet so viel wie herumwandern, streunen oder herumstreifen. Im übertragenen Sinne meint er die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Mobilfunknetzen "zu wandern", also nicht nur im eigenen, sondern auch in fremden Netzen telefonieren und surfen zu können. Bekannt ist der Begriff Roaming vor allen aus dem Urlaub oder sonstigen Aufenthalten im Ausland. Dort fielen für den praktischen Service bisher teils üppige Gebühren an. Daneben gibt es aber auch National Roaming, den flexiblen Netzwechsel im Inland, wie er von o2 und E-Plus angeboten wird.


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