Fall Hauptmann Ermittlungen kurz vor dem Abschluss

Mark Hauptmann 2018 im Interview. Foto: Michael Reichel

Die „Maskenaffäre“, die den Südthüringer Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann den Job gekostet hatte, zieht sich nun schon fast anderthalb Jahre hin.

 
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Die Ermittlungen gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann wegen dessen Masken-Machenschaften nähern sich dem Ende. Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft werde „zeitnah“ darüber entscheiden, ob sie in dem Fall Anklage erhebe, sagte eine Sprecherin der Behörde am Mittwoch in Jena unserer Zeitung. Noch vor einigen Monaten hieß es von der Generalstaatsanwaltschaft, die Ermittler seien weiter damit beschäftigt, das bei verschiedenen Durchsuchungen bei Hauptmann sichergestellte Datenmaterial auszuwerten.

Hauptmann hatte in der Corona-Krise medizinische Masken an die Landkreise Hildburghausen und Sonneberg vermittelt. Auch dem Freistaat und dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen hatte er medizinische Schutzausrüstung angeboten. Er hatte beteuert, er habe persönlich nie von seinen Vermittlungsaktionen profitiert. Es gibt allerdings Hinweise, dass er sich sehr wohl an diesen Deals bereichert hat. Die Generalstaatsanwaltschaft hat deshalb fast eine Million Euro von Hauptmanns Vermögen eingefroren.

Nachdem die Masken-Machenschaften Hauptmanns öffentlich geworden waren, hatte er sein Bundestagsmandat niedergelegt, später war er auch aus der CDU ausgetreten. Die Generalstaatsanwaltschaft prüft unter anderem, ob er sich der Bestechlichkeit als Mandatsträger nach Paragraf 108e des Strafgesetzbuches schuldig gemacht haben könnte.

Die Chancen, dass es zu einer Anklage gegen Hauptmann wegen dieses Tatvorwurfs kommt, sind allerdings zuletzt gesunken. Grund: Auch dem Ex-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein (CSU) sowie dem bayerischen Landtagsabgeordneten Alfred Sauter (CSU) war vorgeworfen worden, ihre Mandate missbraucht zu haben, um in der Corona-Krise für sie lukrative Maskendeals einzufädeln. Nach mehreren Beschlüssen des Oberlandesgericht München – die inzwischen vom Bundesgerichtshof bestätigt worden sind – ist deren Verhalten allerdings wahrscheinlich nicht als Bestechlichkeit von Mandatsträgern strafbar – unabhängig von einer moralischen Bewertung der Vorgänge.

Die Sprecherin der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft bestätigte, dass diese Rechtsprechung auch bei der Entscheidung über eine Anklageerhebung im Fall Hauptmann berücksichtigt werde.

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