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Es gibt verschiedene Arten der Bankvollmacht. Eine unbeschränkte gibt Zugriff auf nahezu alle Bankgeschäfte.

 
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Unterschiedliche Arten

Es gibt verschiedene Arten der Bankvollmacht. Eine unbeschränkte gibt Zugriff auf nahezu alle Bankgeschäfte. Experten empfehlen in diesem Fall, einen zusätzlichen Kontrollbevollmächtigten zu benennen, der wie ein Kassenwart die Ein- und Ausgänge überprüft. Eine beschränkte Bankvollmacht begrenzt zum Beispiel die monatliche Abhebe-Summe. Nachteil: Der Bevollmächtigte ist nicht so flexibel. Eine transmortale Bankvollmacht ist zeitlich unbegrenzt, also auch über den Tod des Inhabers hinaus gültig - mit ihr können auch Schulden oder die Beerdigung bezahlt werden. Eine postmortale Vollmacht greift erst nach dem Tod. Schließlich gibt es eine prämortale Vollmacht, die mit dem Tod erlischt.

Kein Ersatz für Testament

Die Bankvollmacht (auch die postmortale) ersetzt kein Testament. Wer jemandem finanziell bedenken möchte, muss das im Testament tun. Der Zugriff auf das Konto reicht dafür nicht aus. Die Vollmacht macht den Bevollmächtigten nämlich nicht zum Erben, sondern er vertritt lediglich den oder die Erben gegenüber der Bank. Das heißt, das Geld gehört ihm nicht automatisch. Falls der Bevollmächtigte also kein Erbe ist, kann es leicht zum Streit darüber kommen, was mit dem Geld auf dem Konto des Verstorbenen konkret geschieht. Ein Miterbe könnte zudem die Vollmacht widerrufen; dann könnte der Bevollmächtigte nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden über das Konto verfügen.

Kopien gelten nicht

Manchmal werden Banken mit mündlich erteilten oder kopierten Vollmachten konfrontiert. Die werden aber nicht anerkannt. Die Bank ist nicht in der Lage zu prüfen, ob eine mündliche Vollmacht wirksam erteilt worden ist, ob die Kopie echt ist oder was mit der Vollmacht genau geregelt werden sollte.

Direktbanken

Kunden von Direktbanken ohne Filiale müssen das Vollmacht-Prozedere postalisch regeln. In der Regel verlangen Banken, dass ihnen ein ausgefülltes Vollmachts-Formular im Original samt Identitätsnachweis (über Postident bei jeder Postfiliale) zugesandt wird.

Nein auch bei Notfällen

Wer nur eine allgemeine Vorsorgevollmacht und keine Bankvollmacht vorweisen kann, wird am Bankschalter auch in offenkundigen Notfällen und auch als Ehepartner kein Geld erhalten. Grund ist, dass die Bank auf der rechtlich sicheren Seite sein will. Die Mitarbeiter verlangen die spezielle Vollmacht, damit sie genau wissen, welche Kontoverfügungen der Betroffene erlauben wollte und welche nicht. Zeigt der Bevollmächtigte die gültige Vollmacht vor, dann muss er sich zusätzlich ausweisen, etwa mit dem Personalausweis.

Und Versicherungen?

Manche Lebensversicherungen werden unabhängig vom Tod zum vereinbarten Termin ausgezahlt. Geht es um eine Versicherung, die mit dem Tod ausgezahlt wird, muss der Versicherer sofort über den Tod informiert werden. Bevor die Leistung fällig wird, braucht man Nachweise wie Versicherungsschein und Sterbeurkunde. Wenn der Begünstigte nach dem Versicherten stirbt, hat er laut Versicherungsverband GDV den Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme bereits erworben. Die Erben des länger Lebenden können also die Leistung geltend machen. Stirbt der Begünstigte vorher oder gleichzeitig mit dem Versicherten, haben die Erben nur einen Anspruch, wenn der Begünstigte unwiderruflich benannt war. War das nicht so, fällt das Bezugsrecht laut GDV zurück an die Erben des Versicherungsnehmers. Der Begünstigte bleibt laut GDV auch dann bezugsberechtigt, wenn er nicht mehr geschäftsfähig ist. Um die Ansprüche geltend zu machen, braucht er aber einen Bevollmächtigten (Vorsorgevollmacht). Wird der Versicherungsnehmer geschäftsunfähig, laufen Verträge laut GDV meist weiter, können jedoch von einem Bevollmächtigten gekündigt werden. Stirbt der Versicherungsnehmer, endet eine persönliche Haftpflichtversicherung automatisch, eine Auto-Versicherung jedoch geht auf die Erben über.

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