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Vorteil oder Nachteil? Wer eine Vorsorgevollmacht erteilt, kann ziemlich sicher sein, dass kein Fremder, sondern nur die Person des Vertrauens wichtige Entscheidungen trifft.

 
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Vorteil oder Nachteil?

Wer eine Vorsorgevollmacht erteilt, kann ziemlich sicher sein, dass kein Fremder, sondern nur die Person des Vertrauens wichtige Entscheidungen trifft. Auch schließt er aus, dass sich Gerichte oder Behörden einmischen. Dieser Vorteil kann zum Nachteil werden, wenn sich der Beauftragte nicht so verhält, wie man es erwartet hätte. Es gibt - anders als bei einem gerichtlich eingesetzten Betreuer - keine Kontrollinstanz, die fragt, ob diese oder jene Handlung im Sinne des Kranken oder Verstorbenen ist. Der Staat greift nur ein, wenn Unregelmäßigkeiten offensichtlich sind.

Missbrauchtes Vertrauen

Denn auch das gibt es. Etwa den Fall eines Millionärs aus Niederbayern. Der alte Mann hatte seiner Lebensgefährtin Generalvollmacht erteilt. Die eignete sich dann die Immobilien und das weitere Vermögen an, schob den alten Mann in ein Altersheim nach Tschechien ab und blockierte alle Entscheidungen, die die Familie treffen wollte. Das zeigt, wie ungemein wichtig es ist, nicht unbedacht eine Vollmacht zu erteilen.

Betreuungsverfügung

Sie ist eine Alternative für den Fall, dass man niemanden hat, den man umfassend bevollmächtigen will. Mit einer Betreuungverfügung setzt man nicht selbst einen gesetzlichen Vertreter ein, sondern nimmt Einfluss darauf, welchen Betreuer ein Gericht dann im Fall des Falles wählt, indem man die bevorzugte Person benennt. Das Gericht ist an den Wunsch gebunden, wenn dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen. Betreuer (ganz gleich ob ehrenamtliche, amtliche oder Familienangehörige) werden vom Gericht überwacht, können also nicht so unabhängig agieren wie jemand, der eine Vorsorgevollmacht hat.

Notar oder nicht?

Notare betonen natürlich stets, es sei am besten, die Vollmacht bei ihnen abzuschließen. Klar, denn sie kennen sich aus und verdienen damit ihr Geld. Man kann davon ausgehen, dass die beim Notar formulierte Vorsorgevollmacht rechtssicher formuliert, also vor jedem Gericht gültig ist und keine unwirksamen Klauseln enthält (wie den häufigen Fehler, die Vollmacht an eine Bedingung zu knüpfen). Außerdem sind für wichtige Bereiche nur notarielle Vollmachten überhaupt gültig: Für Grundstücksgeschäfte und Handelsregister-Angelegenheiten. Ein weiterer Vorteil des Notars ist, dass er die Echtheit der Unterschrift bestätigt. Manche Banken bestehen darauf - unter anderem aus Angst, einer Fälschung aufzusitzen oder weil sie die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers anzweifeln. Bei vielen Banken können oder müssen Sie spezielle Bankvollmachten ausfüllen, damit der Kontozugriff gesichert bleibt. Mehr dazu in unserer nächsten Folge am Donnerstag.

Vorsorgeregister

Damit im Ernstfall alle Beteiligten wissen, dass Ihre Vorsorgevollmacht überhaupt existiert, sollten Sie sie ins Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) eintragen lassen. Das kann der Notar machen, es geht aber auch ohne: Entweder online über www.vorsorgeregister.de. Oder Sie bestellen unter (0800) 3550500 die Gratis-Formulare, die Ihnen dann zugeschickt werden. Gespeichert werden nur die Namen, nicht die Vollmacht selber.

Beglaubigung

Eine weitere Alternative oder Ergänzung zum Notar: Die Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht kann auch durch die Betreuungsbehörde beglaubigt werden. Zuständig sind die jeweiligen Landratsämter (in Suhl die Stadtverwaltung).

Kosten

Die selbst erstellte Vollmacht kostet nur das Papier. Wer sich und die Vertrauensperson zusätzlich ins Vorsorgeregister einträgt, zahlt dafür ungefähr 13 Euro. Für die Beglaubigung nehmen die Behörden eine geringe Gebühr. Wer alles beim Notar erledigt, bekommt von diesem natürlich eine Rechnung. Die Gebühren richten sich nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Bei einem Vermögen von 50 000 bis 100 000 Euro sind zwischen 125 und 215 Euro fällig.

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